Eure Wahl: Choreo des Jahres 2017

Eine einheitliche Meinung zu Pyrotechnik gibt es wohl nicht.
Die Einen halten es für gefährlich und einfach nur verboten.
Die Anderen wählen es zur Fan-Choreografie des Jahres 2017.

http://fanzeit.de/fanzeit-user-waehlen-hannover-choreo-zur-besten-des-jahres/36190

IG Rote Kurve Newsletter vom 8.12.2017

Liebe 96- Fans,

es gibt Neuigkeiten…

… das Wichtigste zuerst:

Fragenkatalog

Der Fragenkatalog, mit den Fragen an den Vorstand von Hannover 96, blieb bislang von Vereinsseite aus unbeantwortet. Nun wurde uns der Fragenkatalog samt Antworten zugeschickt. Wer auch immer sich da die Mühe gemacht hat, es wird deutlich das mit einem Augenzwinkern und leichtem Grinsen die Fragen versucht worden sind zu beantworten – Mit einer sachlichen Note aus der vermeintlichen Sicht eines Vorstandsmitgliedes. Kein leichtes Unterfangen und das Ganze mit einer leichten Prise an Humor. Wir wollen Euch das nicht vorenthalten.

„Radio Eriwan in Hannover“

Nach langem Warten hat ein Vorstandsmitglied des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V., welches anonym bleiben will, den Fragenkatalog der Fanszene umfassend und ehrlich beantwortet. Danke Herr Krause!“

Markenrechte

Für uns stellt es sich wie folgt dar: Im Jahr 1998 gingen die Markenrechte für 1,38 Mio Euro (2,7 Mio DM) vom e.V. an die S&S. Zeitgleich wurde ein Rückkaufrecht zum selben Preis vereinbart. Dieses Rückkaufrecht wurde im Jahr 1999 an die KGaA übertragen. Im Jahr 2014 wurde das Rückkaufrecht von der KGaA an die S&S übertragen, womit es faktisch erloschen ist. Unsere Fragen dazu:

1. Welche Gegenleistung erhielt 1999 der e.V. für die Übertragung des Rückkaufrechts an die KGaA?

Ausweislich der Urkunde Nr. 79/2000 vom 25.02.2000 des Notars Dr. Steffen Garvens wurde gemäß § 6 f) des Notarvertrages der Vertrag über den Kauf und die Lizenzierung einer Marke zwischen dem e.V. und der S&S vom 15.12.1998 als nicht bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand vom Verein auf die KGaA ohne Gegenleistung rückwirkend zum 01.07.1999 übertragen.

Wir, der Vorstand, wollen uns hierzu nicht erklären, weil wir zugeben müssten, weder das Markenrecht bewertet, noch eine Gegenleistung beansprucht oder erhalten zu haben. Wir haben in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 15.12.1999, in der wir uns die Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Auslagerung der Profiabteilung eingeholt haben, auch nicht offenbart, dass wir diesen Plan hatten. Wir sind den Fragenden zudem dankbar, dass diese sich nicht auch noch nach der Bewertung des Profikaders und der Jugendspieler und deren zukünftige Ausbildungsvergütungsansprüche erkundigt haben. Auch hier hätten wir einräumen müssen, diese Bewertung unterlassen und zu Buchwerten die Vermögensgegenstände in die KGaA eingebracht zu haben. Wir sehen alles als Einheit, so dass es aus unserer Sicht einer betriebswirtschaftlichen Bewertung nicht bedurft hat. Was sind schon stille Reserven…

2. Wäre vom Rückkaufrecht Anfang 2014 Gebrauch gemacht worden, hätte die KGaA für 1,38 Mio. Euro die Markenrechte erwerben können. Der Wert der KGaA wäre um 50-75 Mio. Euro (Quelle: Brand Finance London/siehe taz 03.08.2017) gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der e.V. noch im Besitz von 15,66% der Anteile an der KGaA. Der Wert dieser Anteile wäre zum Zeitpunkt des Verkaufs somit um 7,83 bis 11,745 Mio. Euro höher gewesen als er es ohne Anwendung des Rückkaufrechtes war.

a) Wieso wurde von dem Rückkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, zumal der e.V. die
Stimmenhoheit in der KGaA zum damaligen Zeitpunkt besessen hat?

Wir, der Vorstand, haben uns schlichtweg hierüber keine Gedanken gemacht. Was irgendwelche Londoner schreiben, interessiert uns in Hannover nicht. Der damalige Aufsichtsrat fand das alles bestens. Er hätte ja besser kontrollieren können. Außerdem sollte es dem Verein doch völlig genügen, wenn er die Markenrechte kostenlos nutzen kann. Wir wollten damit aber auch unsere Dankbarkeit gegenüber Martin Kind zum Ausdruck bringen. Und das mit der Stimmenhoheit beim e.V. ist auch nicht ganz richtig. Wir können nur wiederholen, was Vorstand Uwe Krause dem Antragsteller des Markenrechtsantrages auf der Mitgliederversammlung Ende April 2017 in seinem Schreiben vom 04.08.2017 schon mitgeteilt hat: „Die „Markenrechte“ liegen also ohne Rückkaufsoption allein bei der Hannover 96 Sales &Services GmbH & Co KG. Dort sind sie auch gut aufgehoben,…“Also alles für den Club!

b) Selbst ohne Ziehen des Rückkaufrechts hatten die Rückkaufrechte einen entsprechenden
Wert für die KGaA in Form einer stillen Reserve. Wieso wurde dieser Wert bei der Ermittlung des
Preises beim Verkauf der letzten Anteile vom e.V. an die S&S nicht berücksichtigt?

Seitens des Vorstandes wurde stets betont, dass der Wert der KGaA-Anteile des Vereins in Höhe von 15,66% von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft worden sei und sogar der Kaufpreis über dem Ergebnis beider Gutachten liegt.

Wir, der Vorstand, legen diese Gutachten nicht offen und wollen uns hierzu nicht weiter erklären, weil dann bekannt werden würde, dass die stillen Reserven nicht bewertet worden sind. Insbesondere erfolgte weder eine Bewertung der einzelnen Profispieler noch eine der Markenrückkaufsoption. Hierbei half uns, dass dieses nicht bilanziert worden ist, so dass man das schon mal vergessen durfte.
Dafür haben wir für den Verein einen grandiosen Grundlagenvertrag ausgehandelt und u.a. erreicht, dass zwei der vom Verein noch gestellten acht Aufsichtsräte in der KGaA, die in Sitzungen des KGaA-Aufsichtsrates durchschlafen können, weil sie ja seit Abschluss des Grundlagenvertrages ohne ein lästiges Stimmrecht von uns ausgestattet worden sind, zumal sie sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Schließlich ist das alles ehrenamtlich. Belege und Dokumente dürft ihr natürlich umgehend einsehen, sobald kein Mitglied mehr Schadenersatzansprüche infolge von Verjährung mehr befürchten muss. Das sagen wir auch hiermit ausdrücklich zu. Ihr seht, wir sind da sehr fürsorglich.

3. Martin Kind hat in den letzten Jahren, zuletzt auf der JHV 2017, öffentlich mehrfach geäußert, dass der e.V. ein Rückkaufrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis besäße und davon jederzeit Gebrauch machen könne. Offensichtlich besteht dieses Rückkaufsrecht aber nicht mehr. Warum wurden dann entsprechende Äußerungen wider besseres Wissen wiederholt getätigt?

Wir, als Vorstand, sind auch nicht glücklich über diese Aussage. Unter uns: Einen Versuch war es wert. Uns allen sollte doch an einem harmonischen Verlauf der Jahreshauptversammlungen gelegen sein. Aber nehmt zur Kenntnis, wir bestreiten ab sofort, dass es so gesagt worden sein soll und haben das auch so schon in das Protokoll der Mitgliederversammlung festgeschrieben. Papier ist geduldiger als nörgelnde Mitglieder oder Fans. Wir sitzen schließlich in unserer Diktatur am längeren Hebel und haben die regionale Presse seit Jahren voll im Griff.

Verkauf KGaA-Anteile 2014

Mit welchem Wert ging die Profimannschaft von Hannover 96 in die Beurteilung des Wertes der KGaA zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile vom e.V. an die S&S in 2014 ein?

Wir, der Vorstand, haben uns da ganz auf die Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlassen. Seitdem wir wissen, dass diese die einzelnen Profifußballer gar nicht bewertet haben, lehnen wir Gutachten, besonders von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, strikt ab und schauen da besser auch gar nicht mehr rein. Da müssten wir ja die fehlende Bewertung der Spieler einräumen. Wir haben aber daraus gelernt, selber die Anteile zu bewerten, wie ihr am Verkauf von 51% der Anteile an der Hannover Management GmbH leicht feststellen könnt. Nominalwert und durch. Wer sind schon Müller oder Baker Tilly…

Grundlagenvertrag

1. Warum erhält der e.V. von der S&S nur eine Patronatserklärung, aber keine Bürgschaft für den Bau des neuen Vereinssportzentrums Stammestraße?

Wir, der Vorstand, wollten natürlich die kostengünstigste und effektivste Regelung für die Gesellschafter finden. Diesen sind wir schließlich in erster Linie verpflichtet, denn wir wissen ja selber nicht, ob das ganze Projekt in der Stammestraßé sich wirklich tragen wird. Wir brauchen diese Patronatserklärung also unbedingt. Bei einer Bürgschaft müsste man auch sofort zahlen, wenn der Bürgschaftsfall eintritt. Das wollen wir den Gesellschaftern nicht zumuten. Besser, wir geben den Profis die Befugnis, darüber zu entscheiden, wann das Patronat wirklich erforderlich wird. Es versteht sich, dafür den Gesellschaftern die Möglichkeit zu geben, wirtschaftliche Entscheidungen im Verein zu beeinflussen und im Zweifelsfall den Amateuren im Verein die alleinige Kompetenz über wirtschaftliche Entscheidungen vertraglich abzusprechen. Am Ende entwickeln die Mitglieder oder ein zukünftiger Vorstand noch einen eigenen Willen. Das wäre ja unverantwortlich.

2. Der e.V. erhält von der S&S für 20 Jahre jährlich 75.000€. Voraussetzung ist allerdings eine andauernde und fortlaufende Rücksichtnahme des e.V. auf die Interessen der S&S. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Inflation von 1% sind die 75.000€ in 20 Jahren nur noch etwa 62.000€ wert.

a) Wieso wurde keine Steigerung der Spende z.B. in Abhängigkeit der Inflationsrate vereinbart?

Wir, der Vorstand, dürfen auch einmal Dankbarkeit von den Mitgliedern erwarten anstelle dieses ständigen Genörgels. Ihr bekommt den Hals nicht voll. Vergesst einfach mal eine Geldentwertung über 20 Jahre und freut euch über diesen exorbitanten und vielleicht sogar realisierbaren Vermögenszuwachs. Ihr müsst euch doch nur gegenüber Martin Kind wohlverhalten, mehr nicht. Das könntet ihr beispielsweise, indem ihr euch in die Klagen des S&S-Gesellschafters, der nicht für Privatangelegenheiten unseres Vorsitzenden zahlen will, einfach nicht einmischt. Außerdem hätten wir ja auch gleich 62.000 Euro vereinbaren können. Also haben wir das auch alles berücksichtigt. Das liegt auf der Hand und hättet ihr euch auch selbst beantworten können.

b) Wieso endet die Spende in 20 Jahren?

Wir, der Vorstand, finden, das ist eine gute Frage und bitten daher um die nächste Frage. Aber im Ernst, warum sollten wir jemandem zumuten, uns länger als 20 Jahre 75.000 EUR zu bezahlen? Seid froh, dass es nicht nur zehn Jahre geworden sind. Bis dahin wird auch die DFL einsehen, dass man in einem Rundschreiben Recht, wie in dem vom 12.12.2014, nicht einfach eine zukünftige unbefristete Förderung wie bisher vom Erwerber der Anteile, Entschuldigung, von der S&S, verlangen darf. Diese sollte ja nach dem Rundschreiben Recht der DFL außerdem in der Höhe der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Hätten wir das geltend gemacht, wären wir so ziemlich leer ausgegangen. Also Piano!

c) In wie fern muss der e.V. Rücksicht auf die S&S nehmen? Was müsste der e.V. beispielsweise
tun, damit keine Spende fließen wird?

Wir, der Vorstand, sagen ganz klar, auf keinen Fall Leute von „KontraVerein“, oder wie die Bande heißt, wählen oder unterstützen. Auch Aufsichtsräte, die zu viele Fragen stellen oder gar kontrollieren würden, sind nicht erwünscht. Aber nehmt das nicht so ernst, unser Dach Hannover 96 steht auf einer sicheren Säule, da kann eigentlich nichts anbrennen.

3. Der e.V. soll bis zu 3,5 Mio. Euro erhalten, wenn Anteile an der KGaA verkauft werden. Vor dem
Hintergrund, dass fast alle größeren Vermögenswerte wie Markenrechte, Stadiongesellschaft etc. bei der S&S liegen und alle bisherigen Investoren lediglich in die S&S investiert haben: Warum glaubt der e.V., dass ein fremder Investor Interesse an Anteilen der KGaA haben sollte?

Wir, der Vorstand, glauben, dass sich das einfach gut liest. Das sollte uns genügen. Erkannt haben wir das auch schon, aber sag niemals nie!

4. Selbst wenn Anteile an der KGaA verkauft werden sollten, hätte der e.V. ein Vorkaufsrecht. Hierfür hätte er allerdings lediglich acht Wochen Zeit, das Geld aufzubringen, welches ein anderer Investor bietet. Dieses ist ggf. deutlich mehr, als der e.V. für die letzten 15,66% der Anteile in 2014 erhalten hat und ggf. auch deutlich mehr, als die Anteile eigentlich wert wären, da in diesem Fall die Nachfrage den Preis bestimmt, auch wenn dadurch eine Blase entsteht.

a) Wie realistisch schätzt es der e.V.-Vorstand ein, dass diese Summe in einer so kurzen Zeit
aufgebracht werden kann?

Wir, der Vorstand, haben mit diesem Einwand ganz klar gerechnet. Auch wenn der e.V. keinerlei Sicherheiten mehr besitzt, die kreditwürdig wären, und auch dann nicht, wenn er erwartungsgemäß nicht über das nötige Grundkapital für eine solche Investition verfügt, müsst ihr unser Verhandlungsgeschick nicht in Frage stellen. Jedes Mitglied wird doch wohl in ein paar Wochen einen Tausender locker machen können, um dann den Kauf in der kurzen Zeit zu ermöglichen. Außerdem: was wollt ihr damit? Reine Geldverschwendung bei dem Risiko. Ihr im Verein seid doch gar nicht in der Lage, mit solchen Anteilen umzugehen. Was meint ihr, warum wir in den letzten Jahren die Anteile erst verwässert und dann schnell noch abgestoßen haben? Sorry bei der Gelegenheit nochmal, dass wir euch das erst später verraten durften. Aber der Kaufpreis… huch… wir meinen natürlich die Gelegenheit zum Verkauf, konnte günstiger für unseren Präsidenten und Fangesellschafter nicht sein.

b) Kann der Verein zum Bespiel bereits jetzt Geld hierfür zurücklegen oder ist dies nicht möglich,
da ein gemeinnütziger Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen darf?

Wir, der Vorstand, sind für diese Frage dankbar. Jetzt können wir euch endlich mal erklären, dass ihr wirklich nicht viel vom Geschäft versteht. Natürlich kann ein gemeinnütziger Verein nicht beliebig Geld ansammeln, sondern muss das Geld auch für gemeinnützige Zwecke verwenden. Nun beantwortet euch die Frage selbst. Ist es gemeinnützig, Geld für den Kauf von Anteilen an einer privaten Gesellschaft jahrelang zurückzulegen?
Wie sagte schon Erich Honecker: „Vorwärts immer, Rückwärts nimmer!“

5. Auf welcher Grundlage ist der Grundlagenvertrag auf alle Zeit (nach derzeit geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland) unkündbar?

Wir, der Vorstand, halten fest: Wir sind hier in Hannover. Da gilt das hannöversche Recht. Von daher erklären wir nicht nur die absolute Unkündbarkeit von Verträgen, die wir schließen, sondern sogleich auch deren Insolvenzfestigkeit.
Brust raus statt Vorstand raus! Noch Fragen?

50+1 Antrag

Die bisherigen Gerichtsprozesse haben ergeben, dass nicht zwingend eine Abstimmung zur
Antragsstellung einer Ausnahmegenehmigung bei der DFL auf einer Mitgliederversammlung
durchgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund, dass laut Vereinsvorstand dieser Antrag für den
Verein große Vorteile bringen würde und die Mehrheit der Vereinsmitglieder und 96-Fans dafür seien, fragen wir uns, warum sich dann gescheut wurde, einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung (71% Zustimmung am 27.04.2017) umzusetzen, somit die Demokratie bei
Hannover 96 zu stärken und für Transparenz zu sorgen?

Wir, der Vorstand, stellen zunächst fest, die Frage ist viel zu lang und völlig unverständlich. Wir leben in einem demokratischen Staat. Damit ist zugleich alles demokratisch, was wir machen. Demokratie bedeutet, dass auch eine kleine Minderheit mal ganze vorne sein muss. Außerdem: stellt euch mal nicht so an, ihr durchblickt die gesamte Thematik doch sowieso nicht. Von daher war eine Vorstandsdiktatur auch alternativlos. Was hätten wir denn sonst der Öffentlichkeit erklären sollen? Einen Fragenkatalog beantworten und das auch noch öffentlich, merkt ihr es noch? Ihr habt echt keine Ahnung von Diktatur!

Regionale Investoren

1. Wie stellt Hannover 96 sicher, dass es auch in Zukunft ausschließlich regionale Investoren gibt?

Wir, der Vorstand, wissen sehr genau, dass man das gar nicht sicherstellen kann. Unsere Analyse hat ergeben, die Region Hannover ist strukturschwach. wie unser Präsident kürzlich selbst feststellte. Daher war es nur konsequent, diese Entscheidung aus dem Verein auszulagern. Außerdem gibt es das Hannover-Modell, oder auch der „alternative Rettungsanker“ genannt. Martin Kind ist einzig befähigt, den Gesellschafterkreis nach und nach mit regionalen Investoren trotz der Strukturschwäche auf– oder auch abzufüllen, wie die letzten Jahre ja wohl eindrucksvoll bewiesen haben. Und auch für Herrn Wilkening findet sich bald Ersatz. Die Faninvestoren stehen Schlange. Das ist das einzig Denkbare und realistische Szenario, hoffen wir zumindest.

2. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft ausländische Investoren gibt?

Wir, der Vorstand, schließen aus,… oder wir definieren besser erstmal Ausland. Für manche ist Peine Ost ja schon Ausland. Europa ist jedenfalls nicht Ausland, das halten wir schon mal fest. Wer sollte das auch besser wissen als wir? Schließlich waren wir ja schon einmal in Europa. Das weiß jeder ganz genau. Und Russland gehört ja auch zu Europa, wobei ganz China sogar westlicher liegt als Wladiwostok, also quasi auch Europa ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

3. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft Investoren gibt, denen Hannover 96 nicht am Herzen liegt, sondern die den Kauf von Anteilen als „normales“ Investment sehen, so wie sie auch in andere Firmen investieren?

Wir, der Vorstand, sind der Auffassung, dass jeder Investor Hannover 96 im Herzen tragen sollte. Das ist alternativlos. Warum sollte ein Investor daher an sein Geld denken? Das Hannover-Modell ist schon so angelegt, das Martin Kind allein das Bestimmungsrecht hat. Das heißt, dass er jetzt die 51% der Anteile der Hannover 96 Management GmbH persönlich erwirbt, und seinen derzeitigen oder zukünftigen Mitgesellschafter in der S&S Hannover 96 ohne Rücksicht auf Rendite im Herzen haben dürfen. Wir verstehen überhaupt nicht, wie ein Mitgesellschafter verlangen kann, Rendite sehen zu wollen und derzeit vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle zu Felde zieht. Das müsste unserer These nach ja eigentlich ausgeschlossen sein, aber irgendwie…

Management GmbH

1. Kann der e.V. aktuell (also vor dem abgeschlossenen Verkauf der Anteile an Martin Kind) einen
Geschäftsführer der Management GmbH gegen den Willen der KGaA einsetzen vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat der Management GmbH paritätisch mit Vertretern des e.V. und der KGaA besetzt ist, also auf den ersten Blick schon heute der e.V. nicht die Stimmenmehrheit in der Management GmbH besitzt?

Wir, der Vorstand, haben davon gehört, dass ein kürzlich veröffentlichtes und lange geheim gehaltenes Gutachten im DFL-Auftrag aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies zumindest stark bezweifelt werden kann. So ad hoc geht das natürlich nicht, dass der Verein da irgendetwas machen kann. Aber man muss auch perspektivisch denken. Rein theoretisch ist es ja denkbar, dass irgendwelche Chaoten den Verein übernehmen, und diese über eine Neuwahl der Gremien erreichen könnten, dass die Satzung der Hannover 96 Management GmbH geändert werden wird. Das ist zwar ein langer Weg, aber wir hoffen mal so, dass die DFL das so wie bisher abnicken wird. Schließlich ist es jetzt schon neun Jahre gelungen, das Gutachten in der Schublade zu verstecken. Die paar Tage wird das schon noch durchgehen.

2. Nach dem Verkauf von 51% der Anteile an Martin Kind kann dieser die Anteile an der Management GmbH nur an die S&S verkaufen, in allen weiteren Fällen benötigt er die Zustimmung des e.V.. Hierdurch soll seitens des e.V. sichergestellt werden, dass die Geschäftsführung der Profigesellschaft nicht in dubiose Investorenhände gerät. Wie aber will der e.V. sicherstellen, dass die Mehrheit der S&S wiederum nicht an einen Investor verkauft wird, der nicht traditionell mit der Region Hannover bzw. Hannover 96 verbunden ist? Kann dieses zu 100% ausgeschlossen werden?

Wir, der Vorstand, erklären, solange Martin Kind das Sagen hat, wird das gemacht, was er sagt. Wenn er 2001 sagte, die Managementanteile werden immer dem Verein gehören, dann ist das so, denn Martin Kind ist der Verein. Außerdem, was sind dubiose Investorenhände? Wir legen ja gerade die Anteile in Investorenhände, weil diese besser als der e.V. vor anderen Investorenhänden schützen kann, oder etwa nicht? So genau wissen wir jetzt aber auch nicht, welche Hand nun welche wirklich wäscht. Aber reicht dann ja auch erst einmal. Zufrieden?

… das Kleingedruckte zum Schluss:

Termine
So. 10.12.2017 – 15:30 – Heimspiel gegen Hoffenheim

Mi. 13.12.2017 – 20:30 – Auswärtsspiel in Berlin

So. 17.12.2017 – 15:30 – Heimspiel gegen Leverkusen

Eure IG Rote Kurve

Faktencheck: Markenrechte

Wie verhält es sich mit den Namens- und Markenrechten des Vereins bei 96?

Faktencheck “Markenrechte”

Ohne die Einnahmen aus der Lizenzierung bleibt der e.V. auf immer Bittsteller.
Die Markenrechte gehören zum Verein!

Vorverkaufsinformationen für die Spiele in Gelsenkirchen und Hamburg

FC Schalke 04 gegen Hannover 96 am 21.01.2018, 18:00 Uhr in der Veltins Arena

Hamburger SV gegen Hannover 96 am 04.02.2018, 18:00 Uhr im Volkspark Stadion

Vorkaufsrecht Dauerkarteninhaber und Mitglieder:
· Montag, 04.12.2017 ab 10:00 Uhr
· Maximal zwei Tickets pro Person

Freier Verkauf:
· Mittwoch, 06.12.2017 ab 10:00 Uhr

Vertriebswege:
· Ticket-Onlineshop
· Fanshop an der HDI Arena
· Fanshop in der City
· Service-Hotline

Preise Schalke:
· Sitzplatz: EUR 34,10
· Stehplatz: EUR 17,05
· Fanbus: EUR 23

Preise Hamburg:
· Sitzplatz: EUR 28,60 / 38,50
· Stehplatz: EUR 18,70
· Fanbus: EUR 20

Faninfos München

Fan-Infos für unser Auswärtsspiel in München am Samstag, auch die

Fan-Infos Muenchen

Wir wünschen Euch eine angenehme und erfolgreiche Reise nach München.

Beste Grüße,

Torsten und Johannes

Klage eingereicht: Mitgliederversammlung 2017 des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Die Mitgliederversammlung 2017 wird nun vor Gericht nachbereitet. Streitpunkt ist der Umgang mit einem Satzungsänderungsantrag.

Klage wegen des Abstimmungsverfahrens über einen Antrag auf Satzungsänderung erhoben

Wir wünschen viel Erfolg bei der Wahrung demokratischer Mindeststandards.

Landgericht Hannover weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Das Landgericht Hannover weist den Antrag des Aufsichtsratsmitglieds Ralf Nestler ab.
Die beantragte Verfügung sollte dem Verein untersagen 51% der Gesellschafteranteile an der Management GmbH zum Preis von 12750 Euro an die Privatperson Martin Kind zu verkaufen.
In der Bilanz des Unternehmens befinden sich übrigens ca. 30.000 Euro auf der Eigenkapitalseite.

Landgericht Hannover weist Antrag auf einstweilige Verfügung zurück – Beschwerde angekündigt

Zu dem gestellten Antrag die Pressemitteilung des Landgerichts:

https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_und_medieninformationen/presseinformationen/aufsichtsratsmitglied-von-hannover-96-beantragt-einstweilige-verfuegung-159290.html

Bildlicher Vergleich:
Damit würde der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Herrn Kind ein Portemonnaie mit ca. 115 Euro Inhalt für 96 Euro verkaufen. Dem Portemonnaie hingegen wird gutachterlich ein Wert von 10 Millionen Euro zuerkannt.

Rechtsanwalt und Vorstand verstricken sich zunehmend

Das Dementi von Rechtsanwalt Schickhardt wird zum Boumerang.

96-Anwalt Christoph Schickhardt und Vereinsvorstand verstricken sich immer mehr

Wieso bestreitet ein Berufsträger Sachverhalte, die so leicht zu beweisen sind?

Kollusives Doppelmandat?

Bei dem Versuch die vollständige Kontrolle über Hannover 96 zu erlangen wurde Martin Kind von Rechtsanwalt Schickhardt beraten.

Doppel-Funktion von 96-Anwalt

Schickhardt ist aber ebenfalls vom Verein mandatiert worden. Logische Konsequenz ist die sofortige Niederlegung der Mandate.

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