50+1 bleibt! Entscheidung der DFL

Auf Antrag des FC St. Pauli stimmte die Mitgliederversammlung der DFL am Donnerstag, 22.3.2018 für die Verbesserung der Rechtssicherheit der bestehenden 50+1-Regel.

Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 begrüßt die Entscheidung:

Pro Verein 1896 begrüßt die Entscheidung der DFL-Mitgliederversammlung


Die Initiative 50plus1Bleibt.de übergab DFL-Präsident Reinhard Rauball ein ca. 30 Meter langes Dokument von 3097 Fanclubs und Fanorganisationen.

Rote Kurve, Newsletter vom 9.3.2018

Liebe 96- Fans,

es gibt Neuigkeiten…

… das Wichtigste zuerst:

Jahreshauptversammlung HSV von 1896 e.V.

Die diesjährige JHV unseres Vereins wurde auf den 19. April terminiert. Dieses Jahr wird in der Stadionsporthalle („Swiss Life Hall“) getagt. Der Beginn der Veranstaltung ist für 18 Uhr vorgesehen, der Einlass beginnt ab 17 Uhr. Stimmberechtig sind alle volljährigen Vollmitglieder, welche zum Zeitpunkt der JHV seit mindestens vier Monaten dem Verein angehören.

…zur Info:

„50+1 bleibt!“

Die Diskussion um die Zukunft der 50+1 Regel ist in vollem Gange.

Es gibt viele Interessengruppen, die versuchen 50+1 zu kippen oder noch weiter zu lockern. Für uns ist klar, was für eine enorme Bedeutung die Regel hat. Denn der Fußball gehört keinen Einzelpersonen, Unternehmen oder Investoren. Er gehört uns allen und darf nicht noch mehr zum Spielball einiger Weniger werden.

Die nächsten Tage und Wochen sind deshalb für den Fußball in Deutschland sehr entscheidend!

Fans von unterschiedlichen Vereinen haben sich daher zusammengeschlossen und eine gemeinsame Erklärung für den Erhalt der 50+1 Regel geschrieben. Diese Erklärung findet ihr im Anhang.

Bereits viele Fanclubs und Fangruppen aus ganz Deutschland, haben angekündigt die Erklärung zu unterschreiben.

Wenn auch euer Fanclub die Erklärung mit unterzeichnen möchte mailt uns (info@ig-rotekurve.de Betreff: 50+1 bleibt!) bitte bis Montag,20:00 Uhr, unter Nennung des Fanclubnamens, damit wir eine entsprechende Unterzeichnerliste aus Hannover weiterleiten können.

Im Laufe der nächsten Woche werden wir die Erklärung mit allen Erstunterzeichnern an die Vertreter der Vereine, der DFL und des DFB schicken und sie auf einer Website veröffentlichen.

Lasst uns gemeinsam für den Erhalt der 50+1 Regel kämpfen.

… das Kleingedruckte zum Schluss:

Termine
Sa. 10.03.2018 – 15:30 – Heimspiel gegen Augsburg

So. 18.03.2018 – 13:30 – Auswärtsspiel in Dortmund

Do. 19.04.2018 – 18:00 – JVH HSV v. 1896 e.V.

Eure Rote Kurve

Position zur Grundsatzdebatte um 50+1

Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 veröffentlicht Postionierung zur jüngst eröffneten Grundsatzdebatte um die 50+1-Regel.

Die neue Grundsatzdebatte der DFL: So wird im Hintergrund an der Abschaffung von 50+1 gearbeitet

Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Am Samstag, 13.1.2018 wurde an die Entscheidungsgremien der DFL und das DFB-Präsidium eine sogenannte Schutzschrift versandt.
Die 36 Clubs der 1. und 2. Liga erhielten die Schrift zum Download.

Interessierte Fans und Mitglieder können ab heute ebenfalls die Schrift herunterladen.

Die Schutzschrift zum Download

Die Entscheidung der DFL muss nach dieser Lektüre eine Ablehnung sein.

Das sind die Regeln für die 96-Fandemo

Für Samstag lädt ProFans, die bundesweite Interessenvertretung für aktive Fan- und Ultragruppen, zu einer Fandemo nach Hannover ein. Es geht um die Mitbestimmung im Verein und den Erhalt von 50+1 bei Hannover 96. Die Veranstaltung wurde unter Auflagen genehmigt. Das sind die von der Polizei Hannover festgelegten Regeln.
Die Fandemo wurde auf dem Fantreffen am Freitag der letzten Woche beschlossen. Außerdem wurde dem Verein eine Podiumsdiskussion angeboten. 96-Fans, die sich an dem Protest gegen die Übernahme ihres Klubs durch Martin Kind beteiligen wollen, sind eingeladen am Samstag um 13:00 Uhr zum Opernplatz Hannover zu kommen.

Auflagen der Polizei
Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß angemeldet und auch genehmigt. Die Polizeidirektion Hannover hat allerdings Auflagen erlassen. So sind pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschenverboten. Sie dürfen nicht mitgeführt werden. Stangen von Fahnen und Transparenten dürfen nicht größer als 3 Zentimeter im Durchmesser sein. Auch das Material darf nicht zu hart sein: Hartholz, Metall und Bambus sind demnach tabu. Transparente dürfen nicht breiter sein als 4 Meter.

Fanhilfe informiert
Die Fanhilfe Hannover steht den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Sie wird die Veranstaltung mit Anwälten begleiten. Im Notfall ist sie auch über ein Mobiltelefon erreichbar. Die Nummer lautet: 0175-6642113. Damit die Fans bereits im Vorfeld umfassend informiert sind, hat sie Folgendes auf ihrer Seite veröffentlicht:

Moin 96-Fans!
Es ist zwar nicht die erste Fan-Demo, die am Samstag stattfindet und voraussichtlich wird auch wie immer alles reibungslos laufen, aber einige Dinge möchten wir euch dennoch im Vorfeld mitteilen:

1. Demonstrationsrecht

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Deshalb sind Demonstrationen rechtlich besonders geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen stattfinden.

2. Waffen, gefährliche Gegenstände und Vermummung

Als Teilnehmer einer Demonstration dürft ihr keine Waffen, gefährliche Gegenstände (zum Beispiel einen Stock aus Bambus), Passivbewaffnung (Mundschutz) oder Vermummungsgegenstände dabei haben. Das Vermummen oder Beisichführen von Waffen bei einer Demonstration ist ein Straftatbestand und kann zur (gewaltsamen) Auflösung der Demonstration führen.

3. Besondere Auflagen

Die Versammlungsbehörde, in unserem Fall die Polizei Hannover, kann Auflagen für eine Demonstration erlassen. Dies hat sie auch für Samstag getan: Pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschen sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Bitte haltet euch dran! Außerdem dürfen Fahnen- und Transparentstangen nicht aus Hartholz, Metall oder Bambus bestehen und einen Durchmesser von 3cm nicht überschreiten. Transparente dürfen außerdem nicht breiter als 4m sein.

4. Anreise und Durchsuchung

Auch während der Anreise zu einer Demonstration gilt schon der besondere grundgesetzliche Schutz. Die Polizei darf nicht durch Schikanemaßnahmen (zum Beispiel stundenlange Durchsuchungen und Kontrollen der Teilnehmer) faktisch verhindern, dass ihr an der Demonstration teilnehmen könnt. Durchsucht werden dürft ihr außerdem nur, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Anlasslose, prinzipielle Durchsuchungen, wie zum Beispiel beim Zugang zum Stadion, sind nicht erlaubt.

5. Auflösung der Demonstration

Die Demonstration wird in der Regel durch den Anmelder aufgelöst. Nach Auflösung seid ihr verpflichtet, euch zu entfernen, ansonsten könnt ihr gekesselt werden. Außerdem gilt der besondere Schutz für Demonstrationen nicht mehr, sondern wieder normales Polizei- und Strafverfolgungsrecht mit allen Durchgriffsrechten.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Die Polizei darf nicht anlasslos filmen, denn so könnten Teilnehmer abgeschreckt werden, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Die Videokameras, die sich meist auf den Einsatzwagen befinden, dürfen erst ausgefahren werden, wenn eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Ansonsten müssen die Kameras eingefahren sein. Auch müssen die Kameras im öffentlichen Raum ausgeschaltet und vom Demonatrationszug weggedreht sein. Ihr habt ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoaufnahmen an Demonstrationen teilzunehmen.

7. Generelle Verhaltensweisen

Ansonsten gilt wie immer: Lasst euch nicht provozieren und verhaltet euch ruhig und friedlich.

Am Samstag werden wir auch mit Anwälten vor Ort sein, um euch im unwahrscheinlichen Fall bei Problemen weiterhelfen zu können. Außerdem könnt ihr uns in Notfällen unter 0175-6642113 erreichen. Ansonsten gilt: auch bei Schikanemaßnahmen oder anderen fragwürdigen Vorkomnissen seitens der Polizei, schreibt uns im nachhinein eine Mail an fanhilfehannover@gmx.de.

Für den Erhalt von 50+1 und den Volkssport Fußball!

Quelle: 96-Freunde.de

IG Rote Kurve, Newsletter vom 2.1.2018

Hallo Rote Kurve,

wir wünschen Euch allen ein frohes neues Jahr und hoffen, dass ihr schöne Feiertage hattet! Der erste wichtige Termin im neuen Jahr steht bereits und damit meinen wir nicht das erste Spiel der Rückrunde.
Wer der Presse glauben schenkt, ein Ende des Stimmungsboykottes sei hinter den Kulissen bereits beschlossen worden, der irrt!
Die Diskussion, welche zum Boykott führte, wurde immer offen und transparent geführt. Entscheidungen im Hinterzimmer, geheime Absprachen mit 96, oder ein offizielles, erstes Statement zur aktuellen Lage durch die Presse wird es auch in Zukunft nicht geben.

Alles weitere wird am kommenden Freitag besprochen. Zum 4. Fanszenetreff, am 5. Januar, im „bei Chez Heinz“, ab 19 Uhr sind alle Fans von Hannover 96, zum Mitdiskutieren, herzlich eingeladen. Um euer zahlreiches Erscheinen wird gebeten, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen können.

Mit den besten Grüßen,
Eure Rote Kurve

Landgericht Hannover weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Das Landgericht Hannover weist den Antrag des Aufsichtsratsmitglieds Ralf Nestler ab.
Die beantragte Verfügung sollte dem Verein untersagen 51% der Gesellschafteranteile an der Management GmbH zum Preis von 12750 Euro an die Privatperson Martin Kind zu verkaufen.
In der Bilanz des Unternehmens befinden sich übrigens ca. 30.000 Euro auf der Eigenkapitalseite.

Landgericht Hannover weist Antrag auf einstweilige Verfügung zurück – Beschwerde angekündigt

Zu dem gestellten Antrag die Pressemitteilung des Landgerichts:

https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_und_medieninformationen/presseinformationen/aufsichtsratsmitglied-von-hannover-96-beantragt-einstweilige-verfuegung-159290.html

Bildlicher Vergleich:
Damit würde der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. Herrn Kind ein Portemonnaie mit ca. 115 Euro Inhalt für 96 Euro verkaufen. Dem Portemonnaie hingegen wird gutachterlich ein Wert von 10 Millionen Euro zuerkannt.

Rechtsanwalt und Vorstand verstricken sich zunehmend

Das Dementi von Rechtsanwalt Schickhardt wird zum Boumerang.

96-Anwalt Christoph Schickhardt und Vereinsvorstand verstricken sich immer mehr

Wieso bestreitet ein Berufsträger Sachverhalte, die so leicht zu beweisen sind?

Kollusives Doppelmandat?

Bei dem Versuch die vollständige Kontrolle über Hannover 96 zu erlangen wurde Martin Kind von Rechtsanwalt Schickhardt beraten.

Doppel-Funktion von 96-Anwalt

Schickhardt ist aber ebenfalls vom Verein mandatiert worden. Logische Konsequenz ist die sofortige Niederlegung der Mandate.

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