Wahl eines Fanbeirats

Fanbeirat vor Gründung

Mit diesem Aufruf wendet sich der „Fanbeteiligungs- und Unterstützungsverein 96“ an alle Fans, die sich bei der Gründung des 96-Fanbeirats einbringen möchten:Die Zwistigkeiten, die große Teile der vergangenen Saison überlagerten, sollen an dieser Stelle weder aufgewärmt noch rekapituliert werden. Die kurze Erwähnung dient ausschließlich der Überleitung. Die Aufarbeitung der unterschiedlichen Probleme hat nämlich eindeutig ergeben, dass viel Ungemach bereits im Vorfeld ausgeräumt werden kann.

Um der Kommunikation einen institutionellen Rahmen zu geben und den Austausch gewinnbringend für beide Seiten zu gestalten, wurde auf Initiative des FUV96 in Zusammenarbeit mit Hannover 96, der Roten Kurve und den Ultras Hannover gemeinsam die Gründung eines Fanbeirats beschlossen.

Dieser Beirat, der aus sieben gewählten Fanvertretern bestehen wird, soll die Belange aller Fans vertreten und, sollte das nötig sein, Entscheidungen von Hannover 96 kritisch begleiten und hinterfragen.

Damit dieses Vorhaben auch tatsächlich gelingen kann, braucht der Fanbeirat Kandidaten, also Fans, die Zeit und Lust haben, sich für die Belange aller Fans einzusetzen.

Jeder, der bzw. jede, die sich das vorstellen kann, müsste bis zum Ablauf des 30. August 2015 eine kurze Bewerbungsmail (anfuv96@t-online.de) senden und am 09. September 2015 (Einschub Wahlweise der 11. September 2015) um 19.00 Uhr Zeit haben. An diesem Tag besteht dann für alle Kandidaten die Möglichkeit sich in Räumlichkeiten des Niedersachsenstadions allen interessierten Fans vorzustellen.

Die Wahl des Fanbeirats wird unter Aufsicht des Fanprojekts vor dem Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 12. September 2015 im Zwinger Club stattfinden.

Die gewählten Vertreter werden sich dann als Fanbeirat konstituieren und eine Satzung ausarbeiten, um den organisatorischen Rahmen für die Arbeit schaffen zu können.

Der Fanbeirat wird die größte Wirkung dann erzielen können, wenn möglichst viele Fans die Arbeit wahrnehmen und ihre Anliegen an die Vertreter herantragen. Kommt also zur Informationsveranstaltung, entscheidet mit und verbreitet die Informationen.

Es grüßt der

Fanbeteiligungs- und Unterstützungsverein 96

Sommerloch! Innenminister wollen Auswärtstickets reduzieren.

Die Landesinnenminister wollen den innerdeutschen Reiseverkehr zu Spieltagen der Fußballligen beschränken.

Nach dem Vorstoß der Bremer Verwaltung, die der DFL eine Rechnung über ca. eine halbe Million Euro geschickt hat -es geht um den Polizeieinsatz beim Spiel Werder Bremen gegen den Hamburger Sportverein- holen die Innenminister nun die ganz große Keule raus.

Das betrifft uns Alle !

Wenn die Kontingente halbiert werden, werden wir auch als registrierter Fanclub zwangsläufig mit weniger Karten bedacht.

Natürlich ist eine Frage berechtigt: Warum soviel Hass und Gewalt?

Die Lösung kann doch aber nicht schon wieder eine Kollektivstrafe sein, die auch die zahllosen friedlichen Fußballfans trifft.

Unsere gewählten Vertreter müssen dringend mal ihre Fantasie nutzen und die sonstigen Möglichkeiten, die wir Ihnen als Bürger zur Verfügung stellen, um den Ursachen von Gewalt zu begegnen.

An unsere Vereinsführung der dringende Appell: Keine Unterschrift unter ein derartiges Papier !

An die DFL: Wie wäre es, wenn man die Anstoßzeiten auf Samstag 15:30 Uhr vereinheitlicht. Die Damen und Herren von Sky und ihre Zuschauer bemerken eh keinen Unterschied, ob ein Spiel live übertragen wird oder ob man eine Aufzeichnung schaut. Und wenn man doch alle Spiele in voller Länge sehen will, gibt es hervorragende Aufzeichnungsverfahren für den Heimgebrauch.

Terminerinnerung: Infoveranstaltung Hannover 96 e.V.

Diese Einladung ging an die Mitglieder des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. per Newsletter:

Liebes Mitglied,

auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung informierte der
Vorstand in seinem Bericht über das geplante Sportzentrum,
den Verkauf der verbliebenen Anteile an der Hannover 96
GmbH & Co. KGaA und über einen Grundlagenvertrag mit der
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA sowie der Hannover 96 Sales &
Service GmbH & Co. KG.

Der Vorstand hat auf der Versammlung einen Dialog zu diesen
Themen angeboten und lädt alle interessierten Mitglieder zu
einer Informationsveranstaltung ein.

Datum: Montag, 20. Juli 2015
Ort: HDI Arena, (Eingang Ost)
Uhrzeit: 19:00 bis 21:00 Uhr

Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist eine vorherige Anmel-
dung bis zum 10. Juli 2015 notwendig. Die Anmeldung kann
per Mail an verein@hannover96.de unter der Angabe des Na-
mens und der Mitgliedsnummer und über das Rückmeldefor
mular per Brief oder Fax erfolgen.

Damit die Fragen bestmöglich beantwortet und vorbereitet
werden können, bitten wir um eine Zusendung der Fragen im
Vorfeld mit der Anmeldung.

Herzliche Grüße
Deine Mitgliederbetreuung


Liebe Mitstreiter und Vereinsmitglieder,

wie Ihr sicherlich mitbekommen habt, sind im September 2014 die verbliebenen Anteile des e.V. durch den Vorstand an die Hannover 96 Sales & Service GmbH verkauft worden. Bei der Jahreshauptversammlung war das Vorgehen und die Informationspolitik der Vereinsführung ein echter Aufreger. Über die Entlastung des Vorstands wurde mit knapper Mehrheit von 62% abgestimmt.

Vieles sei in dem Grundlagenvertrag zwischen dem Verein und den Unternehmen 96 bestens zum Wohl des Profifußballs und der Region Hannover sowie dem Verein geregelt. Von Ausverkauf des Vereinsvermögens kann nicht die Rede sein, heißt es seitens der in Personalunion von Martin Kind handelnden beteiligten Parteien.

Der Verein hat inzwischen wohl erkannt, dass die weitgehenden Handlungsbefugnisse des Vorstandsvorsitzenden satzungsgemäß sind und daher Handlungsbedarf besteht.

Im September trifft sich erstmals eine Satzungskommission.

Liebe Leute, meldet Euch für die Infoveranstaltung an. Hier habt Ihr die Möglichkeit zur treibenden Kraft zu werden. Setzt Euch ein für Eure Interessen als Vereinsmitglieder, als Teil der IG Rote Kurve, als Mitglieder des FUV96 oder als Einzelperson.


 

Zitate aus dem Forum des FanMag:

Informationsveranstaltung Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.

Hallo,

am 19.05. tagt der Vorstand das nächste Mal und legt dann (vermutlich) den Termin für die auf der MV versprochene Informationsveranstaltung fest. In diesem Thread soll es um diese Informationsveranstaltung und insbesondere um die dort zu stellenden Fragen gehen. Daher hier zunächst die Fragen, die sich mir spontan aufdrängen:

Themenbereich Stammestraße:

  1. Wer saß in der Jury des Architektenwettbewerbes (namentliche Auflistung aller Mitglieder)? Welche dieser Mitglieder vertraten Hannover 96?
  2. Wer sind die Vertragspartner des auf der MV erwähnten Erbbaurechtsvertrages über das Gelände an der Stammestraße?
  3. Ist dieser Vertrag zeitlich begrenzt? Wenn ja, bis wann?
  4. Unter welchen Bedingungen kann der Vertrag von welcher Partei gekündigt werden?



Themenbereich Anteilsverkauf:

  1. Wie erklärt sich der Vorstand die relativ geringe Bewertung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Vergleich zu beispielsweise den ausgelagerten Profiabteilungen des Hamburger SV, des VfB Stuttgart oder von Hertha BSC?
  2. Von wem wurden die beiden auf der MV erwähnten Gutachten erstellt? Welches der beiden Gutachten wurde vom Verein und welches von der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) in Auftrag gegeben? Welches der beiden Gutachten bewertete die KGaA mit dem höheren Wert und wie hoch war dieser?
  3. Wer hat im Namen des Vereins die Verkaufsverhandlungen mit der S&S geführt? Wer saß dieser Person von Seiten der S&S gegenüber?
  4. Wer hat den Vertrag über den Verkauf der Anteile im Namen des Vereins unterschrieben?



Themenbereich Markenrechte:

  1. Wann (Datum) und zu welchem Preis hat der Verein die Rechte an der Wort-Bildmarke „Hannover 96“ (Registernummer 39800310) an wen verkauft? Wer sind die Unterzeichner des entsprechenden Vertrages?
  2. Besteht für den Verein laut Verkaufsvertrag oder sonstigen Abmachungen ein (Rück)kaufrecht an einer oder mehreren der Marken mit den Registernummern 39800310, 302011028885 und 302011028886 oder bestand dieses jemals?
  3. Wenn ja, seit wann und ggf. bis wann besteht/bestand dieses Recht? Wenn dieses Recht inzwischen nicht mehr besteht, aufgrund welches Vertrages oder welcher Abmachung besteht es nicht mehr?
  4. Wenn die Antwort auf Frage 2 „ja“ lautet, enthält/enthielt die entsprechende Abmachung einen festen Preis oder sonstige Bestimmungen bezüglich des (Rück)kaufpreises? Wenn ja, wie hoch ist/war dieser Preis bzw. wie lauten/lauteten die Bestimmungen?

 

Die Einhaltung der 50+1 ist ja durch die alleinige Geschäftsführung der Management GmbH gegeben.
Elementar wichtig ist also zu verhindern, dass diese Gesellschaft auch noch verkauft oder aufgelöst wird.
Das ist Sache des Vereins. Eine außerordentliche MV könnte dem einen Riegel vorschieben.
„2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen 
a) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Aufsichtsrat einberufen werden. 
b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 % der volljährigen Mitglieder innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.“
Neben den Bemühungen des FUV einen Fuß in die Tür der KGaA zu bekommen, scheint mir wichtig dies zu thematisieren bevor der Vorstandsvorsitzende wieder im Alleingang entscheidet und Fakten schafft.

Daraus ergibt sich meine Fragen für die Infoveranstaltung: 
Plant der Vorstand weitere Änderungen in der Gesellschafterstruktur ?
Welche Rolle kann der FUV96 dabei einnehmen ?
Welche Rolle sieht der Vorstand für den Hannoverschen Sportverein v. 1896 e.V. ?

Zum Sportzentrum: Wird als Alternative geprüft das Kaisercenter zu übernehmen ?
–> Hinsichtlich der Kostendeckung gibt es dort einen Kundenstamm.
–> Die Angebote für die Sparten, wie sie in der Planung auf der JHV vorgestellt wurden, dürften dort ohne Probleme Platz finden (Badminton, Tischfußball, Fit&Kids,… inklusive).
–> Als Mieter dort einzusteigen, würde außerdem Mittel freisetzen für Großfelder im Rasensport oder Rückkauf von Anteilen.

Frage in die Runde:
Wäre eine Fanbeteiligung über die Management GmbH (also den e.V.) nicht viel effektiver als eine Minderheit auf der Gesellschafterversammlung der KGaA ? Nichts desto Trotz eröffnet die Beteiligung an der KGaA andere Einblicke…


 

Die Einladung kam per Mail. Man soll sich vorher anmelden und Fragen zusenden – wollen wohl gut vorbereitet sein.

Fragen die mir einfallen :

Ist das Vorkaufsrecht im Grundlagenvertrag inzwischen ergänzt worden.

Ist der Verein ohne die Fußballabteilung (Fördermitgliedschaften von sehr vielen Fans, die teilweise sogar Vollmitglied sind) überlebensfähig? Könnte das neue Vereinsgelände auch ohne dieses „Sponsoring“ realisiert werden? Wie möchte man künftig durch gute Kommunikation diese Rolle stärken und ausbauen. 

Warum erwägt der Vorstand den Verkauf der Management GmbH, wenn dadurch die letzte Einflussnahme verloren geht und gleichzeitig der wichtigste „Förderer“ (die Fans) ein weiterer Investitionsgrund (die Mitgliedschaft) verliert.


 

Es passt hier nur teilweise rein, in Ermangelung eines besseren Ortes schreibe ich es trotzdem mal hier: Vor einigen Tagen habe ich in der Geschäftsstelle des Vereins Einsicht in den Grundlagenvertrag genommen. Auf etwa zehn Seiten ist dort ausgeführt, wie sich Verein, KGaA und S&S den zukünftigen Umgang miteinander vorstellen. Die Passagen, die mir am wichtigsten erschienen, möchte ich hier für alle kurz zusammenfassen.

Dem eigentlichen Vertrag vorgelagert ist eine Präambel, in dem hauptsächlich der Weg des Konstrukts Hannover 96 seit der Übernahme des Vereinsvorsitzes durch Martin Kind nachgezeichnet wird. Dort tauchen unter anderem auch die Formulierungen vom „einheitlichen Gebilde“ und der „ideellen Einheit“ auf, die Martin Kind und andere auf der letzten JHV ja auch ausführlich strapaziert haben. Andererseits wird aber auch behauptet, dass die drei Vertragspartner wirtschaftlich und rechtlich vollkommen selbstständig seien – eine Behauptung, die angesichts des vollständigen Besitzes der KGaA-Komplementärin durch den Verein kaum tragbar ist. Zudem ist festgelegt, dass sich die Gremien des Vereins nicht öffentlich zu Belangen der KGaA äußern dürfen (und umgekehrt). Auch einen solchen Maulkorb halte ich für höchst bedenklich.

Weiterhin ist eine Art Aufgabenteilung vorgesehen: Der Verein kümmert sich um den Breitensport und sonstige gemeinnützige Aktivitäten, KGaA und S&S sind für den Wirtschaftsbetrieb zuständig. Es besteht eine Verpflichtung, in keiner Form in Konkurrenz zueinander zu treten. Daraus und aus der Tatsache, dass auch die Fanbetreuung im Verein verbleiben soll, leitet der Verein ab, dass die KGaA auch in Zukunft keine Konkurrenzveranstaltung zur Fördermitgliedschaft (bezahlter „96-Club“ o.ä.) betreiben darf. Weiterhin sind die bisher bestehenden Vergünstigungen für Vereinsmitglieder (10% auf die DK und auf Merchandising, Vorkaufsrechte für Tickets) festgeschrieben.

Auf der JHV wurde von Seiten des Vereins betont, dass die S&S dem Verein die unentgeltliche Nutzung der Markenrechte eingeräumt habe. Dies ist grundsätzlich korrekt, eine kommerzielle Nutzung ist jedoch explizit ausgeschlossen. Dies bedeutet unter anderem, dass im Falle einer zukünftigen finanziellen Schieflage (die ja angesichts der Kosten für Stammestraße und dem lächerlichen Erlös aus dem Anteilsverkauf alles andere als ausgeschlossen ist) der Verein keine „Retter“-T-Shirts à la St. Pauli verkaufen dürfte – oder zumindest keine mit 96-Logo oder -Schriftzug.

Der Knaller ist aber die von Martin Kind mehrmals angesprochene Regelung, dass im Falle einer Insolvenz der S&S die Markenrechte automatisch an den Verein zurückfallen sollen. Dies wird nicht etwa durch eine komplizierte rechtliche Konstruktion erreicht, sondern durch einen einzigen simplen Satz im Grundlagenvertrag (in etwa „Im Falle einer Insolvenz fallen alle Markenrechte an den Verein zurück“). Dies ist so offensichtlich unwirksam, dass es fast schon lächerlich ist. Wäre eine solche Regelung tatsächlich wirksam, könnte man sich das gesamte Insolvenzrecht sparen.

Es kommt aber noch besser: Kind hat auf der JHV ja verkündet, dass der Verein seine beiden Mitglieder im Aufsichtsrat der KGaA behalten darf, obwohl er inzwischen kein Kapital mehr an dieser hält, und hat das als großes Zugeständnis der S&S dargestellt. Was er dabei verschwiegen hat: Diese beiden Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Meines Erachtens liegt in dieser Auslassung bereits eine vorsätzliche Täuschung der Mitglieder vor.

Zudem ist interessant, was alles nicht geregelt ist: Ein Vorkaufsrecht bei zukünftigen Kapitalerhöhungen der KGaA zum Beispiel. Oder ein Verbot, seitens der S&S die Markenrechte an Dritte zu verkaufen. Genauso wenig ist der Name oder der Spielort der Bundesligamannschaft (warum nicht in 15 oder 20 Jahren in „Continental Cheetahs“ umbenennen und in die verbotene Stadt ziehen?), die Trikotfarben o.ä. geregelt.

Alles in allem halte ich den Vertrag für reichlich kurzsichtig und für den Verein nicht unbedingt für vorteilhaft. Unter den aktuellen Umständen und wenn man den (aktuellen) Investoren der S&S einen guten Willen unterstellt, mögen die Regelungen teilweise noch akzeptabel sein. Mit Hinblick auf die mittel- und langfristige Zukunft, die der Grundlagenvertrag ja explizit regeln soll, hat sich der Verein durch den Anteilsverkauf und diesen Vertag aber jeglicher Interventionsmöglichkeiten in der KGaA beraubt.

Internetpräsenz des FUV96

Die Website des FUV96 ist nun online.

Logo FUV96

Informationen zum Zweck des Vereins und die Satzung können unter

http://fuv96.de/ 

eingesehen werden.

Der Vereinszweck und die Vorstellungen über die Art der Fanbeteiligung sind in der Satzung beschrieben.

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