Rote Kurve – Newsletter vom 18.4.2018

Hallo Rote Kurve,

… das Wichtigste zuerst!

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung steht unmittelbar bevor, um genau zu sein morgen am 19. April, in der Stadionsporthalle, Beginn 18Uhr (Einlass ab 17Uhr). Viel wurde im Vorfeld geschrieben, gemacht und getan. Hannover 96 lässt nichts aus, um Mitglieder zu mobilisieren und ihnen Honig um den Mund zu schmieren. Fraglich ist erneut das Demokratieverständnis des Vorstandes, welcher bereits vor der Versammlung durch Unwahrheiten, das Verschicken von E-Mails und Briefen versucht, Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Mitglieder zu nehmen.

Eines ist klar, wir stehen mal wieder an einem Scheideweg. Die zur Abstimmung stehenden Anträge werden maßgeblich die Zukunft des Vereins beeinflussen. Die Frage, die sich jeder stellen sollte, ist:  „Stimme ich einem Vereinsmodell zu, bei dem Entscheidungen von einzelnen Personen willkürlich getroffen werden, oder stehe ich für ein Modell ein, bei dem die Mitbestimmung der Mitglieder im Fokus wichtiger Entscheidungen steht.“

Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht bei dem Satzungsänderungsantrag NICHT darum, den Vorstand des Vereins handlungsunfähig zu machen (so wie es von H96 propagiert wird). Es geht viel mehr darum, dass bei richtungsweisenden Entscheidungen die Mitglieder des Vereins in die Entscheidungungsfindung miteinbezogen werden, und dass Ergebnisse der Mitgliederentscheide für den Vorstand verbindlich sind. Mitgliederentscheide sind bindende Entscheidungen und keine Empfehlungen an den Vorstand!

Wir stehen für ein demokratisches, offenes und transparentes Vereinswesen bei Hannover 96 und empfehlen daher allen gestellten Anträgen zu zustimmen! Eine Ablehnung der Anträge würde bedeuten, dass die Mitgliederrechte bei Hannover 96 erneut erheblich beschnitten werden würden – das gilt es zu verhindern!

Unter folgendem Link könnt ihr Euch noch einmal über die zur Abstimmung gestellten Anträge informieren. Insbesondere der Satzungsänderungsantrag bedarf Eure Zustimmung und final einer 2/3 Mehrheit.

http://proverein1896.de/2018/04/antraege-zur-mitgliederversammlung-2018/

Mitglied sein bedeutet, mitbestimmen zu können. Macht von Eurem Stimmrecht Gebrauch, lasst uns als Fanszene von Hannover 96 geschlossen für die Mitbestimmung im Verein eintreten. Erscheint zahlreich zur morgigen Mitgliederversammlung!

…zur Info:

96 Fans gegen Rassismus
Am 26.05. veranstaltet das Fanprojekt Hannover den mittlerweile 13. Antira Cup in Hannover. Gemeinsam haben mit dem „Ak 96-Fans gegen Rassismus“ hat sich das Fanprojekt ein buntes Rahmenprogramm überlegt. Neben Infoständen und Krökeltischen wird es eine Lesung, Siebdruck und die Übertragung des Champions League Finale geben. Essen und Trinken zu fairen Preisen sind selbstverständlich.

Meldet euer Team bis zum 12.05. unter Antira-Hannover@gmx.de an. Gespielt wird mit Teams á 6 Personen.

Musikalisch legen DJ Q-Tip und Rufus auf.
Der Eintritt ist frei und alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

…. das Kleingedruckte zum Schluss:
Wir haben uns nochmal die Mühe gemacht, alle relevanten Beiträge rund um die Mitgliederversammlung bei Hannover 96 zusammen zu tragen. Wer sich also gründlich vorbereiten will, kann dieses unter folgenden Links tun:

Interview Satzungsänderung:
http://96freunde.de/interview-satzungsaenderung/

Faninterview Teil1:
http://www.sportbuzzer.de/artikel/hannover-96-hier-spricht-die-kind-opposition-mir-fehlt-einfach-das-vertrauen/

Faninterview Teil2:
http://www.sportbuzzer.de/artikel/hannover-96-interview-mit-der-kind-opposition-teil-2-boykott-macht-keinen-spass/

Gerichtsentscheid JHV Teilnahme:
http://fanhilfehannover.blogspot.de/2018/04/pressemitteilung-im-eilverfahren.html

 

Termine
Do. 19.04.2018 – 18:00 – JHV HSV v. 1896 e.V.

Sa. 21.04.2018 – 15.30 – Heimspiel gegen München

Fr. 27.04.2018 – 20.30 – Auswärtsspiel in Sinsheim

Mit schwarz-weiss-grünen Grüßen,
Rote Kurve

Rote Kurve, Newsletter vom 9.3.2018

Liebe 96- Fans,

es gibt Neuigkeiten…

… das Wichtigste zuerst:

Jahreshauptversammlung HSV von 1896 e.V.

Die diesjährige JHV unseres Vereins wurde auf den 19. April terminiert. Dieses Jahr wird in der Stadionsporthalle („Swiss Life Hall“) getagt. Der Beginn der Veranstaltung ist für 18 Uhr vorgesehen, der Einlass beginnt ab 17 Uhr. Stimmberechtig sind alle volljährigen Vollmitglieder, welche zum Zeitpunkt der JHV seit mindestens vier Monaten dem Verein angehören.

…zur Info:

„50+1 bleibt!“

Die Diskussion um die Zukunft der 50+1 Regel ist in vollem Gange.

Es gibt viele Interessengruppen, die versuchen 50+1 zu kippen oder noch weiter zu lockern. Für uns ist klar, was für eine enorme Bedeutung die Regel hat. Denn der Fußball gehört keinen Einzelpersonen, Unternehmen oder Investoren. Er gehört uns allen und darf nicht noch mehr zum Spielball einiger Weniger werden.

Die nächsten Tage und Wochen sind deshalb für den Fußball in Deutschland sehr entscheidend!

Fans von unterschiedlichen Vereinen haben sich daher zusammengeschlossen und eine gemeinsame Erklärung für den Erhalt der 50+1 Regel geschrieben. Diese Erklärung findet ihr im Anhang.

Bereits viele Fanclubs und Fangruppen aus ganz Deutschland, haben angekündigt die Erklärung zu unterschreiben.

Wenn auch euer Fanclub die Erklärung mit unterzeichnen möchte mailt uns (info@ig-rotekurve.de Betreff: 50+1 bleibt!) bitte bis Montag,20:00 Uhr, unter Nennung des Fanclubnamens, damit wir eine entsprechende Unterzeichnerliste aus Hannover weiterleiten können.

Im Laufe der nächsten Woche werden wir die Erklärung mit allen Erstunterzeichnern an die Vertreter der Vereine, der DFL und des DFB schicken und sie auf einer Website veröffentlichen.

Lasst uns gemeinsam für den Erhalt der 50+1 Regel kämpfen.

… das Kleingedruckte zum Schluss:

Termine
Sa. 10.03.2018 – 15:30 – Heimspiel gegen Augsburg

So. 18.03.2018 – 13:30 – Auswärtsspiel in Dortmund

Do. 19.04.2018 – 18:00 – JVH HSV v. 1896 e.V.

Eure Rote Kurve

Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Am Samstag, 13.1.2018 wurde an die Entscheidungsgremien der DFL und das DFB-Präsidium eine sogenannte Schutzschrift versandt.
Die 36 Clubs der 1. und 2. Liga erhielten die Schrift zum Download.

Interessierte Fans und Mitglieder können ab heute ebenfalls die Schrift herunterladen.

Die Schutzschrift zum Download

Die Entscheidung der DFL muss nach dieser Lektüre eine Ablehnung sein.

Das sind die Regeln für die 96-Fandemo

Für Samstag lädt ProFans, die bundesweite Interessenvertretung für aktive Fan- und Ultragruppen, zu einer Fandemo nach Hannover ein. Es geht um die Mitbestimmung im Verein und den Erhalt von 50+1 bei Hannover 96. Die Veranstaltung wurde unter Auflagen genehmigt. Das sind die von der Polizei Hannover festgelegten Regeln.
Die Fandemo wurde auf dem Fantreffen am Freitag der letzten Woche beschlossen. Außerdem wurde dem Verein eine Podiumsdiskussion angeboten. 96-Fans, die sich an dem Protest gegen die Übernahme ihres Klubs durch Martin Kind beteiligen wollen, sind eingeladen am Samstag um 13:00 Uhr zum Opernplatz Hannover zu kommen.

Auflagen der Polizei
Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß angemeldet und auch genehmigt. Die Polizeidirektion Hannover hat allerdings Auflagen erlassen. So sind pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschenverboten. Sie dürfen nicht mitgeführt werden. Stangen von Fahnen und Transparenten dürfen nicht größer als 3 Zentimeter im Durchmesser sein. Auch das Material darf nicht zu hart sein: Hartholz, Metall und Bambus sind demnach tabu. Transparente dürfen nicht breiter sein als 4 Meter.

Fanhilfe informiert
Die Fanhilfe Hannover steht den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Sie wird die Veranstaltung mit Anwälten begleiten. Im Notfall ist sie auch über ein Mobiltelefon erreichbar. Die Nummer lautet: 0175-6642113. Damit die Fans bereits im Vorfeld umfassend informiert sind, hat sie Folgendes auf ihrer Seite veröffentlicht:

Moin 96-Fans!
Es ist zwar nicht die erste Fan-Demo, die am Samstag stattfindet und voraussichtlich wird auch wie immer alles reibungslos laufen, aber einige Dinge möchten wir euch dennoch im Vorfeld mitteilen:

1. Demonstrationsrecht

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Deshalb sind Demonstrationen rechtlich besonders geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen stattfinden.

2. Waffen, gefährliche Gegenstände und Vermummung

Als Teilnehmer einer Demonstration dürft ihr keine Waffen, gefährliche Gegenstände (zum Beispiel einen Stock aus Bambus), Passivbewaffnung (Mundschutz) oder Vermummungsgegenstände dabei haben. Das Vermummen oder Beisichführen von Waffen bei einer Demonstration ist ein Straftatbestand und kann zur (gewaltsamen) Auflösung der Demonstration führen.

3. Besondere Auflagen

Die Versammlungsbehörde, in unserem Fall die Polizei Hannover, kann Auflagen für eine Demonstration erlassen. Dies hat sie auch für Samstag getan: Pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschen sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Bitte haltet euch dran! Außerdem dürfen Fahnen- und Transparentstangen nicht aus Hartholz, Metall oder Bambus bestehen und einen Durchmesser von 3cm nicht überschreiten. Transparente dürfen außerdem nicht breiter als 4m sein.

4. Anreise und Durchsuchung

Auch während der Anreise zu einer Demonstration gilt schon der besondere grundgesetzliche Schutz. Die Polizei darf nicht durch Schikanemaßnahmen (zum Beispiel stundenlange Durchsuchungen und Kontrollen der Teilnehmer) faktisch verhindern, dass ihr an der Demonstration teilnehmen könnt. Durchsucht werden dürft ihr außerdem nur, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Anlasslose, prinzipielle Durchsuchungen, wie zum Beispiel beim Zugang zum Stadion, sind nicht erlaubt.

5. Auflösung der Demonstration

Die Demonstration wird in der Regel durch den Anmelder aufgelöst. Nach Auflösung seid ihr verpflichtet, euch zu entfernen, ansonsten könnt ihr gekesselt werden. Außerdem gilt der besondere Schutz für Demonstrationen nicht mehr, sondern wieder normales Polizei- und Strafverfolgungsrecht mit allen Durchgriffsrechten.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Die Polizei darf nicht anlasslos filmen, denn so könnten Teilnehmer abgeschreckt werden, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Die Videokameras, die sich meist auf den Einsatzwagen befinden, dürfen erst ausgefahren werden, wenn eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Ansonsten müssen die Kameras eingefahren sein. Auch müssen die Kameras im öffentlichen Raum ausgeschaltet und vom Demonatrationszug weggedreht sein. Ihr habt ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoaufnahmen an Demonstrationen teilzunehmen.

7. Generelle Verhaltensweisen

Ansonsten gilt wie immer: Lasst euch nicht provozieren und verhaltet euch ruhig und friedlich.

Am Samstag werden wir auch mit Anwälten vor Ort sein, um euch im unwahrscheinlichen Fall bei Problemen weiterhelfen zu können. Außerdem könnt ihr uns in Notfällen unter 0175-6642113 erreichen. Ansonsten gilt: auch bei Schikanemaßnahmen oder anderen fragwürdigen Vorkomnissen seitens der Polizei, schreibt uns im nachhinein eine Mail an fanhilfehannover@gmx.de.

Für den Erhalt von 50+1 und den Volkssport Fußball!

Quelle: 96-Freunde.de

IG Rote Kurve, Newsletter vom 2.1.2018

Hallo Rote Kurve,

wir wünschen Euch allen ein frohes neues Jahr und hoffen, dass ihr schöne Feiertage hattet! Der erste wichtige Termin im neuen Jahr steht bereits und damit meinen wir nicht das erste Spiel der Rückrunde.
Wer der Presse glauben schenkt, ein Ende des Stimmungsboykottes sei hinter den Kulissen bereits beschlossen worden, der irrt!
Die Diskussion, welche zum Boykott führte, wurde immer offen und transparent geführt. Entscheidungen im Hinterzimmer, geheime Absprachen mit 96, oder ein offizielles, erstes Statement zur aktuellen Lage durch die Presse wird es auch in Zukunft nicht geben.

Alles weitere wird am kommenden Freitag besprochen. Zum 4. Fanszenetreff, am 5. Januar, im „bei Chez Heinz“, ab 19 Uhr sind alle Fans von Hannover 96, zum Mitdiskutieren, herzlich eingeladen. Um euer zahlreiches Erscheinen wird gebeten, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen können.

Mit den besten Grüßen,
Eure Rote Kurve

IG Rote Kurve Newsletter vom 8.12.2017

Liebe 96- Fans,

es gibt Neuigkeiten…

… das Wichtigste zuerst:

Fragenkatalog

Der Fragenkatalog, mit den Fragen an den Vorstand von Hannover 96, blieb bislang von Vereinsseite aus unbeantwortet. Nun wurde uns der Fragenkatalog samt Antworten zugeschickt. Wer auch immer sich da die Mühe gemacht hat, es wird deutlich das mit einem Augenzwinkern und leichtem Grinsen die Fragen versucht worden sind zu beantworten – Mit einer sachlichen Note aus der vermeintlichen Sicht eines Vorstandsmitgliedes. Kein leichtes Unterfangen und das Ganze mit einer leichten Prise an Humor. Wir wollen Euch das nicht vorenthalten.

„Radio Eriwan in Hannover“

Nach langem Warten hat ein Vorstandsmitglied des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V., welches anonym bleiben will, den Fragenkatalog der Fanszene umfassend und ehrlich beantwortet. Danke Herr Krause!“

Markenrechte

Für uns stellt es sich wie folgt dar: Im Jahr 1998 gingen die Markenrechte für 1,38 Mio Euro (2,7 Mio DM) vom e.V. an die S&S. Zeitgleich wurde ein Rückkaufrecht zum selben Preis vereinbart. Dieses Rückkaufrecht wurde im Jahr 1999 an die KGaA übertragen. Im Jahr 2014 wurde das Rückkaufrecht von der KGaA an die S&S übertragen, womit es faktisch erloschen ist. Unsere Fragen dazu:

1. Welche Gegenleistung erhielt 1999 der e.V. für die Übertragung des Rückkaufrechts an die KGaA?

Ausweislich der Urkunde Nr. 79/2000 vom 25.02.2000 des Notars Dr. Steffen Garvens wurde gemäß § 6 f) des Notarvertrages der Vertrag über den Kauf und die Lizenzierung einer Marke zwischen dem e.V. und der S&S vom 15.12.1998 als nicht bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand vom Verein auf die KGaA ohne Gegenleistung rückwirkend zum 01.07.1999 übertragen.

Wir, der Vorstand, wollen uns hierzu nicht erklären, weil wir zugeben müssten, weder das Markenrecht bewertet, noch eine Gegenleistung beansprucht oder erhalten zu haben. Wir haben in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 15.12.1999, in der wir uns die Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Auslagerung der Profiabteilung eingeholt haben, auch nicht offenbart, dass wir diesen Plan hatten. Wir sind den Fragenden zudem dankbar, dass diese sich nicht auch noch nach der Bewertung des Profikaders und der Jugendspieler und deren zukünftige Ausbildungsvergütungsansprüche erkundigt haben. Auch hier hätten wir einräumen müssen, diese Bewertung unterlassen und zu Buchwerten die Vermögensgegenstände in die KGaA eingebracht zu haben. Wir sehen alles als Einheit, so dass es aus unserer Sicht einer betriebswirtschaftlichen Bewertung nicht bedurft hat. Was sind schon stille Reserven…

2. Wäre vom Rückkaufrecht Anfang 2014 Gebrauch gemacht worden, hätte die KGaA für 1,38 Mio. Euro die Markenrechte erwerben können. Der Wert der KGaA wäre um 50-75 Mio. Euro (Quelle: Brand Finance London/siehe taz 03.08.2017) gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der e.V. noch im Besitz von 15,66% der Anteile an der KGaA. Der Wert dieser Anteile wäre zum Zeitpunkt des Verkaufs somit um 7,83 bis 11,745 Mio. Euro höher gewesen als er es ohne Anwendung des Rückkaufrechtes war.

a) Wieso wurde von dem Rückkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, zumal der e.V. die
Stimmenhoheit in der KGaA zum damaligen Zeitpunkt besessen hat?

Wir, der Vorstand, haben uns schlichtweg hierüber keine Gedanken gemacht. Was irgendwelche Londoner schreiben, interessiert uns in Hannover nicht. Der damalige Aufsichtsrat fand das alles bestens. Er hätte ja besser kontrollieren können. Außerdem sollte es dem Verein doch völlig genügen, wenn er die Markenrechte kostenlos nutzen kann. Wir wollten damit aber auch unsere Dankbarkeit gegenüber Martin Kind zum Ausdruck bringen. Und das mit der Stimmenhoheit beim e.V. ist auch nicht ganz richtig. Wir können nur wiederholen, was Vorstand Uwe Krause dem Antragsteller des Markenrechtsantrages auf der Mitgliederversammlung Ende April 2017 in seinem Schreiben vom 04.08.2017 schon mitgeteilt hat: „Die „Markenrechte“ liegen also ohne Rückkaufsoption allein bei der Hannover 96 Sales &Services GmbH & Co KG. Dort sind sie auch gut aufgehoben,…“Also alles für den Club!

b) Selbst ohne Ziehen des Rückkaufrechts hatten die Rückkaufrechte einen entsprechenden
Wert für die KGaA in Form einer stillen Reserve. Wieso wurde dieser Wert bei der Ermittlung des
Preises beim Verkauf der letzten Anteile vom e.V. an die S&S nicht berücksichtigt?

Seitens des Vorstandes wurde stets betont, dass der Wert der KGaA-Anteile des Vereins in Höhe von 15,66% von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft worden sei und sogar der Kaufpreis über dem Ergebnis beider Gutachten liegt.

Wir, der Vorstand, legen diese Gutachten nicht offen und wollen uns hierzu nicht weiter erklären, weil dann bekannt werden würde, dass die stillen Reserven nicht bewertet worden sind. Insbesondere erfolgte weder eine Bewertung der einzelnen Profispieler noch eine der Markenrückkaufsoption. Hierbei half uns, dass dieses nicht bilanziert worden ist, so dass man das schon mal vergessen durfte.
Dafür haben wir für den Verein einen grandiosen Grundlagenvertrag ausgehandelt und u.a. erreicht, dass zwei der vom Verein noch gestellten acht Aufsichtsräte in der KGaA, die in Sitzungen des KGaA-Aufsichtsrates durchschlafen können, weil sie ja seit Abschluss des Grundlagenvertrages ohne ein lästiges Stimmrecht von uns ausgestattet worden sind, zumal sie sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Schließlich ist das alles ehrenamtlich. Belege und Dokumente dürft ihr natürlich umgehend einsehen, sobald kein Mitglied mehr Schadenersatzansprüche infolge von Verjährung mehr befürchten muss. Das sagen wir auch hiermit ausdrücklich zu. Ihr seht, wir sind da sehr fürsorglich.

3. Martin Kind hat in den letzten Jahren, zuletzt auf der JHV 2017, öffentlich mehrfach geäußert, dass der e.V. ein Rückkaufrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis besäße und davon jederzeit Gebrauch machen könne. Offensichtlich besteht dieses Rückkaufsrecht aber nicht mehr. Warum wurden dann entsprechende Äußerungen wider besseres Wissen wiederholt getätigt?

Wir, als Vorstand, sind auch nicht glücklich über diese Aussage. Unter uns: Einen Versuch war es wert. Uns allen sollte doch an einem harmonischen Verlauf der Jahreshauptversammlungen gelegen sein. Aber nehmt zur Kenntnis, wir bestreiten ab sofort, dass es so gesagt worden sein soll und haben das auch so schon in das Protokoll der Mitgliederversammlung festgeschrieben. Papier ist geduldiger als nörgelnde Mitglieder oder Fans. Wir sitzen schließlich in unserer Diktatur am längeren Hebel und haben die regionale Presse seit Jahren voll im Griff.

Verkauf KGaA-Anteile 2014

Mit welchem Wert ging die Profimannschaft von Hannover 96 in die Beurteilung des Wertes der KGaA zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile vom e.V. an die S&S in 2014 ein?

Wir, der Vorstand, haben uns da ganz auf die Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlassen. Seitdem wir wissen, dass diese die einzelnen Profifußballer gar nicht bewertet haben, lehnen wir Gutachten, besonders von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, strikt ab und schauen da besser auch gar nicht mehr rein. Da müssten wir ja die fehlende Bewertung der Spieler einräumen. Wir haben aber daraus gelernt, selber die Anteile zu bewerten, wie ihr am Verkauf von 51% der Anteile an der Hannover Management GmbH leicht feststellen könnt. Nominalwert und durch. Wer sind schon Müller oder Baker Tilly…

Grundlagenvertrag

1. Warum erhält der e.V. von der S&S nur eine Patronatserklärung, aber keine Bürgschaft für den Bau des neuen Vereinssportzentrums Stammestraße?

Wir, der Vorstand, wollten natürlich die kostengünstigste und effektivste Regelung für die Gesellschafter finden. Diesen sind wir schließlich in erster Linie verpflichtet, denn wir wissen ja selber nicht, ob das ganze Projekt in der Stammestraßé sich wirklich tragen wird. Wir brauchen diese Patronatserklärung also unbedingt. Bei einer Bürgschaft müsste man auch sofort zahlen, wenn der Bürgschaftsfall eintritt. Das wollen wir den Gesellschaftern nicht zumuten. Besser, wir geben den Profis die Befugnis, darüber zu entscheiden, wann das Patronat wirklich erforderlich wird. Es versteht sich, dafür den Gesellschaftern die Möglichkeit zu geben, wirtschaftliche Entscheidungen im Verein zu beeinflussen und im Zweifelsfall den Amateuren im Verein die alleinige Kompetenz über wirtschaftliche Entscheidungen vertraglich abzusprechen. Am Ende entwickeln die Mitglieder oder ein zukünftiger Vorstand noch einen eigenen Willen. Das wäre ja unverantwortlich.

2. Der e.V. erhält von der S&S für 20 Jahre jährlich 75.000€. Voraussetzung ist allerdings eine andauernde und fortlaufende Rücksichtnahme des e.V. auf die Interessen der S&S. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Inflation von 1% sind die 75.000€ in 20 Jahren nur noch etwa 62.000€ wert.

a) Wieso wurde keine Steigerung der Spende z.B. in Abhängigkeit der Inflationsrate vereinbart?

Wir, der Vorstand, dürfen auch einmal Dankbarkeit von den Mitgliedern erwarten anstelle dieses ständigen Genörgels. Ihr bekommt den Hals nicht voll. Vergesst einfach mal eine Geldentwertung über 20 Jahre und freut euch über diesen exorbitanten und vielleicht sogar realisierbaren Vermögenszuwachs. Ihr müsst euch doch nur gegenüber Martin Kind wohlverhalten, mehr nicht. Das könntet ihr beispielsweise, indem ihr euch in die Klagen des S&S-Gesellschafters, der nicht für Privatangelegenheiten unseres Vorsitzenden zahlen will, einfach nicht einmischt. Außerdem hätten wir ja auch gleich 62.000 Euro vereinbaren können. Also haben wir das auch alles berücksichtigt. Das liegt auf der Hand und hättet ihr euch auch selbst beantworten können.

b) Wieso endet die Spende in 20 Jahren?

Wir, der Vorstand, finden, das ist eine gute Frage und bitten daher um die nächste Frage. Aber im Ernst, warum sollten wir jemandem zumuten, uns länger als 20 Jahre 75.000 EUR zu bezahlen? Seid froh, dass es nicht nur zehn Jahre geworden sind. Bis dahin wird auch die DFL einsehen, dass man in einem Rundschreiben Recht, wie in dem vom 12.12.2014, nicht einfach eine zukünftige unbefristete Förderung wie bisher vom Erwerber der Anteile, Entschuldigung, von der S&S, verlangen darf. Diese sollte ja nach dem Rundschreiben Recht der DFL außerdem in der Höhe der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Hätten wir das geltend gemacht, wären wir so ziemlich leer ausgegangen. Also Piano!

c) In wie fern muss der e.V. Rücksicht auf die S&S nehmen? Was müsste der e.V. beispielsweise
tun, damit keine Spende fließen wird?

Wir, der Vorstand, sagen ganz klar, auf keinen Fall Leute von „KontraVerein“, oder wie die Bande heißt, wählen oder unterstützen. Auch Aufsichtsräte, die zu viele Fragen stellen oder gar kontrollieren würden, sind nicht erwünscht. Aber nehmt das nicht so ernst, unser Dach Hannover 96 steht auf einer sicheren Säule, da kann eigentlich nichts anbrennen.

3. Der e.V. soll bis zu 3,5 Mio. Euro erhalten, wenn Anteile an der KGaA verkauft werden. Vor dem
Hintergrund, dass fast alle größeren Vermögenswerte wie Markenrechte, Stadiongesellschaft etc. bei der S&S liegen und alle bisherigen Investoren lediglich in die S&S investiert haben: Warum glaubt der e.V., dass ein fremder Investor Interesse an Anteilen der KGaA haben sollte?

Wir, der Vorstand, glauben, dass sich das einfach gut liest. Das sollte uns genügen. Erkannt haben wir das auch schon, aber sag niemals nie!

4. Selbst wenn Anteile an der KGaA verkauft werden sollten, hätte der e.V. ein Vorkaufsrecht. Hierfür hätte er allerdings lediglich acht Wochen Zeit, das Geld aufzubringen, welches ein anderer Investor bietet. Dieses ist ggf. deutlich mehr, als der e.V. für die letzten 15,66% der Anteile in 2014 erhalten hat und ggf. auch deutlich mehr, als die Anteile eigentlich wert wären, da in diesem Fall die Nachfrage den Preis bestimmt, auch wenn dadurch eine Blase entsteht.

a) Wie realistisch schätzt es der e.V.-Vorstand ein, dass diese Summe in einer so kurzen Zeit
aufgebracht werden kann?

Wir, der Vorstand, haben mit diesem Einwand ganz klar gerechnet. Auch wenn der e.V. keinerlei Sicherheiten mehr besitzt, die kreditwürdig wären, und auch dann nicht, wenn er erwartungsgemäß nicht über das nötige Grundkapital für eine solche Investition verfügt, müsst ihr unser Verhandlungsgeschick nicht in Frage stellen. Jedes Mitglied wird doch wohl in ein paar Wochen einen Tausender locker machen können, um dann den Kauf in der kurzen Zeit zu ermöglichen. Außerdem: was wollt ihr damit? Reine Geldverschwendung bei dem Risiko. Ihr im Verein seid doch gar nicht in der Lage, mit solchen Anteilen umzugehen. Was meint ihr, warum wir in den letzten Jahren die Anteile erst verwässert und dann schnell noch abgestoßen haben? Sorry bei der Gelegenheit nochmal, dass wir euch das erst später verraten durften. Aber der Kaufpreis… huch… wir meinen natürlich die Gelegenheit zum Verkauf, konnte günstiger für unseren Präsidenten und Fangesellschafter nicht sein.

b) Kann der Verein zum Bespiel bereits jetzt Geld hierfür zurücklegen oder ist dies nicht möglich,
da ein gemeinnütziger Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen darf?

Wir, der Vorstand, sind für diese Frage dankbar. Jetzt können wir euch endlich mal erklären, dass ihr wirklich nicht viel vom Geschäft versteht. Natürlich kann ein gemeinnütziger Verein nicht beliebig Geld ansammeln, sondern muss das Geld auch für gemeinnützige Zwecke verwenden. Nun beantwortet euch die Frage selbst. Ist es gemeinnützig, Geld für den Kauf von Anteilen an einer privaten Gesellschaft jahrelang zurückzulegen?
Wie sagte schon Erich Honecker: „Vorwärts immer, Rückwärts nimmer!“

5. Auf welcher Grundlage ist der Grundlagenvertrag auf alle Zeit (nach derzeit geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland) unkündbar?

Wir, der Vorstand, halten fest: Wir sind hier in Hannover. Da gilt das hannöversche Recht. Von daher erklären wir nicht nur die absolute Unkündbarkeit von Verträgen, die wir schließen, sondern sogleich auch deren Insolvenzfestigkeit.
Brust raus statt Vorstand raus! Noch Fragen?

50+1 Antrag

Die bisherigen Gerichtsprozesse haben ergeben, dass nicht zwingend eine Abstimmung zur
Antragsstellung einer Ausnahmegenehmigung bei der DFL auf einer Mitgliederversammlung
durchgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund, dass laut Vereinsvorstand dieser Antrag für den
Verein große Vorteile bringen würde und die Mehrheit der Vereinsmitglieder und 96-Fans dafür seien, fragen wir uns, warum sich dann gescheut wurde, einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung (71% Zustimmung am 27.04.2017) umzusetzen, somit die Demokratie bei
Hannover 96 zu stärken und für Transparenz zu sorgen?

Wir, der Vorstand, stellen zunächst fest, die Frage ist viel zu lang und völlig unverständlich. Wir leben in einem demokratischen Staat. Damit ist zugleich alles demokratisch, was wir machen. Demokratie bedeutet, dass auch eine kleine Minderheit mal ganze vorne sein muss. Außerdem: stellt euch mal nicht so an, ihr durchblickt die gesamte Thematik doch sowieso nicht. Von daher war eine Vorstandsdiktatur auch alternativlos. Was hätten wir denn sonst der Öffentlichkeit erklären sollen? Einen Fragenkatalog beantworten und das auch noch öffentlich, merkt ihr es noch? Ihr habt echt keine Ahnung von Diktatur!

Regionale Investoren

1. Wie stellt Hannover 96 sicher, dass es auch in Zukunft ausschließlich regionale Investoren gibt?

Wir, der Vorstand, wissen sehr genau, dass man das gar nicht sicherstellen kann. Unsere Analyse hat ergeben, die Region Hannover ist strukturschwach. wie unser Präsident kürzlich selbst feststellte. Daher war es nur konsequent, diese Entscheidung aus dem Verein auszulagern. Außerdem gibt es das Hannover-Modell, oder auch der „alternative Rettungsanker“ genannt. Martin Kind ist einzig befähigt, den Gesellschafterkreis nach und nach mit regionalen Investoren trotz der Strukturschwäche auf– oder auch abzufüllen, wie die letzten Jahre ja wohl eindrucksvoll bewiesen haben. Und auch für Herrn Wilkening findet sich bald Ersatz. Die Faninvestoren stehen Schlange. Das ist das einzig Denkbare und realistische Szenario, hoffen wir zumindest.

2. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft ausländische Investoren gibt?

Wir, der Vorstand, schließen aus,… oder wir definieren besser erstmal Ausland. Für manche ist Peine Ost ja schon Ausland. Europa ist jedenfalls nicht Ausland, das halten wir schon mal fest. Wer sollte das auch besser wissen als wir? Schließlich waren wir ja schon einmal in Europa. Das weiß jeder ganz genau. Und Russland gehört ja auch zu Europa, wobei ganz China sogar westlicher liegt als Wladiwostok, also quasi auch Europa ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

3. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft Investoren gibt, denen Hannover 96 nicht am Herzen liegt, sondern die den Kauf von Anteilen als „normales“ Investment sehen, so wie sie auch in andere Firmen investieren?

Wir, der Vorstand, sind der Auffassung, dass jeder Investor Hannover 96 im Herzen tragen sollte. Das ist alternativlos. Warum sollte ein Investor daher an sein Geld denken? Das Hannover-Modell ist schon so angelegt, das Martin Kind allein das Bestimmungsrecht hat. Das heißt, dass er jetzt die 51% der Anteile der Hannover 96 Management GmbH persönlich erwirbt, und seinen derzeitigen oder zukünftigen Mitgesellschafter in der S&S Hannover 96 ohne Rücksicht auf Rendite im Herzen haben dürfen. Wir verstehen überhaupt nicht, wie ein Mitgesellschafter verlangen kann, Rendite sehen zu wollen und derzeit vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle zu Felde zieht. Das müsste unserer These nach ja eigentlich ausgeschlossen sein, aber irgendwie…

Management GmbH

1. Kann der e.V. aktuell (also vor dem abgeschlossenen Verkauf der Anteile an Martin Kind) einen
Geschäftsführer der Management GmbH gegen den Willen der KGaA einsetzen vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat der Management GmbH paritätisch mit Vertretern des e.V. und der KGaA besetzt ist, also auf den ersten Blick schon heute der e.V. nicht die Stimmenmehrheit in der Management GmbH besitzt?

Wir, der Vorstand, haben davon gehört, dass ein kürzlich veröffentlichtes und lange geheim gehaltenes Gutachten im DFL-Auftrag aus dem Jahr 2008 belegt, dass dies zumindest stark bezweifelt werden kann. So ad hoc geht das natürlich nicht, dass der Verein da irgendetwas machen kann. Aber man muss auch perspektivisch denken. Rein theoretisch ist es ja denkbar, dass irgendwelche Chaoten den Verein übernehmen, und diese über eine Neuwahl der Gremien erreichen könnten, dass die Satzung der Hannover 96 Management GmbH geändert werden wird. Das ist zwar ein langer Weg, aber wir hoffen mal so, dass die DFL das so wie bisher abnicken wird. Schließlich ist es jetzt schon neun Jahre gelungen, das Gutachten in der Schublade zu verstecken. Die paar Tage wird das schon noch durchgehen.

2. Nach dem Verkauf von 51% der Anteile an Martin Kind kann dieser die Anteile an der Management GmbH nur an die S&S verkaufen, in allen weiteren Fällen benötigt er die Zustimmung des e.V.. Hierdurch soll seitens des e.V. sichergestellt werden, dass die Geschäftsführung der Profigesellschaft nicht in dubiose Investorenhände gerät. Wie aber will der e.V. sicherstellen, dass die Mehrheit der S&S wiederum nicht an einen Investor verkauft wird, der nicht traditionell mit der Region Hannover bzw. Hannover 96 verbunden ist? Kann dieses zu 100% ausgeschlossen werden?

Wir, der Vorstand, erklären, solange Martin Kind das Sagen hat, wird das gemacht, was er sagt. Wenn er 2001 sagte, die Managementanteile werden immer dem Verein gehören, dann ist das so, denn Martin Kind ist der Verein. Außerdem, was sind dubiose Investorenhände? Wir legen ja gerade die Anteile in Investorenhände, weil diese besser als der e.V. vor anderen Investorenhänden schützen kann, oder etwa nicht? So genau wissen wir jetzt aber auch nicht, welche Hand nun welche wirklich wäscht. Aber reicht dann ja auch erst einmal. Zufrieden?

… das Kleingedruckte zum Schluss:

Termine
So. 10.12.2017 – 15:30 – Heimspiel gegen Hoffenheim

Mi. 13.12.2017 – 20:30 – Auswärtsspiel in Berlin

So. 17.12.2017 – 15:30 – Heimspiel gegen Leverkusen

Eure IG Rote Kurve

Faktencheck: Markenrechte

Wie verhält es sich mit den Namens- und Markenrechten des Vereins bei 96?

Faktencheck “Markenrechte”

Ohne die Einnahmen aus der Lizenzierung bleibt der e.V. auf immer Bittsteller.
Die Markenrechte gehören zum Verein!

Fanszenetreffen

Wie beim letzten Treffen besprochen gibt es am Freitag, 13.10.2017 eine weitere Zusammenkunft.
Treffpunkt ist dieses Mal im Bei Chez Heinz um 19:00 Uhr.

Fanszenetreffen

Die Fans präsentierten sich auf der Versammlung als deutlich kritikfähig. Die Gesänge gegen Martin Kind sind zu unterlassen, hieß es in einem dort gefassten Beschluss. So war es am Freitagabend aus dem Teilnehmerkreis zu hören. Als Sofortmaßnahme sind bereits im Heimspiel gegen den 1. FC Köln am Sonntag die Ultrablöcke komplett still. Auf Schmähgesänge wird verzichtet. Damit reagierten die Fans auf die an dem Boykott geäußerte Kritik seitens des Klubs und der übrigen Anhängerschaft. Ebenso wurde erneut betont, es sei jedem Anhänger freigestellt auch nach Schlusspfiff noch im Block zu verweilen und der Mannschaft so seine Anerkennung auszudrücken.
Darüber hinaus soll Hannover 96 ein Fragenkatalog überreicht werden. Darin könnte es zum Beispiel um den Anteilsverkauf, die Markenrechte und ähnliche Themen rund um das Binnenverhältnis zwischen dem e.V. und der KGaA gehen. Zu guter Letzt wurde ein Folgetermin vereinbart. Schon am 13. Oktober soll ein weiteres Fanszenetreffen statt finden. Der Boykott wird fortgeführt.

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