In einem Newsletter findet der Vorstand unseres Vereins als Schuldigen für den unwürdigen Ablauf der Mitgliederversammlung eine Fangruppe.
Diese Darstellung ist nicht nur tendenziös, sondern sie wird begleitet von einer Pressekampagne, die die vollständige Übernahme des Profifußballs durch die Person Martin Kind einleiten soll.
Anwesende bei der Mitgliederversammlung haben das komplett anders erlebt.
Durch Einflussnahme per Brief und ein wohl satzungswidriges Abstimmungsverfahren wurde eine Satzungsänderung, die künftig das Mitspracherecht der Mitgliederversammlung bei einem Verkauf der Management GmbH sichern soll, nur knapp nicht angenommen.
Weitere Beschlüsse der Mitgliederversammlung will der Vorstand als Empfehlungen bewerten.
Die Satzung unseres Vereins sieht das wie folgt vor:
§ 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich.
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
…
f) Entscheidung über Anträge
§ 15 Vorstand
3.
Aufgaben und Pflichten
a) Der Vorstand entscheidet über alle ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Belange. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.
(…)
c) Der Vorstand setzt Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Mitgliederversammlung um.
Pro Verein 1896 reagiert auf den Newsletter mit klaren Worten.
http://proverein1896.de/2017/06/reaktion-hannover-96-hat-erneut-verstanden/