Ist das Vereins-Harakiri heute perfekt?

Jetzt schlägt’s aber dreizehn!

Vorstand will heimlich unbewertete Managementanteile des Vereins an Kind verkaufen

Mit Verlaub Herr Vorsitzender, sie ticken wohl nicht richtig.

Ehrenratsverfahren gegen den Vorstand

Der Umgang mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung hat einige Mitglieder veranlasst den Ehrenrat des Vereins anzurufen.

Mehrere Ehrenratsverfahren gegen Vorstand anhängig

Ist das Rote Fußballboot voll?

Unser Verein bleibt gegenüber abgelehnten Neumitgliedern weiter eine Erklärung schuldig.
Und es scheint als sei die Zahl der Abgelehnten deutlich nach oben zu korrigieren.

Weitaus mehr Anträge abgelehnt, als bisher gedacht!


Wenn ihr nun überlegen solltet noch einzutreten, versucht es in der neu gegründeten Sparte Tanzen.

Mitgliederwerbung mal andersrum

Hannover 96 betreibt seit 2016 eine aufwendige Mitgliederkampagne,

Scheinbar gibt es jetzt so etwas wie eine Gesichtskontrolle,
Einige Neumitglieder bekamen auf ihre Nachfrage, wann denn der Beitritt bestätigt würde, eine interessante Antwort:

96 lässt Mitgliedsanträge im Wert von mehr als 10.000 EUR unbearbeitet liegen

Reaktion auf den Vereins-Newsletter

In einem Newsletter findet der Vorstand unseres Vereins als Schuldigen für den unwürdigen Ablauf der Mitgliederversammlung eine Fangruppe.
Diese Darstellung ist nicht nur tendenziös, sondern sie wird begleitet von einer Pressekampagne, die die vollständige Übernahme des Profifußballs durch die Person Martin Kind einleiten soll.

Anwesende bei der Mitgliederversammlung haben das komplett anders erlebt.

Durch Einflussnahme per Brief und ein wohl satzungswidriges Abstimmungsverfahren wurde eine Satzungsänderung, die künftig das Mitspracherecht der Mitgliederversammlung bei einem Verkauf der Management GmbH sichern soll, nur knapp nicht angenommen.

Weitere Beschlüsse der Mitgliederversammlung will der Vorstand als Empfehlungen bewerten.
Die Satzung unseres Vereins sieht das wie folgt vor:

§ 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich.
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

f) Entscheidung über Anträge

§ 15 Vorstand

3.
Aufgaben und Pflichten
a) Der Vorstand entscheidet über alle ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Belange. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.
(…)
c) Der Vorstand setzt Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Mitgliederversammlung um.

Pro Verein 1896 reagiert auf den Newsletter mit klaren Worten.
http://proverein1896.de/2017/06/reaktion-hannover-96-hat-erneut-verstanden/

50+d eins

Noch in diesem Jahr wird es eine Entscheidung über den Erhalt der 50+1-Regel bei Hannover 96 geben.
Als Mitglieder des Vereins bekommt Eure Stimme Gewicht.
Weil es nicht sein kann, dass eine so weit reichende Entscheidung vom Vorstand allein getroffen wird, sind die Mitglieder unbedingt einzubinden.

Pro Verein startet mit 50+deins erfolgreich

Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung

Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Pro Verein 1896

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