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Offener Brief der Fanszene an Hannover 96

Sehr geehrter Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.,
sehr geehrter Herr Heldt,

nach der erfolgreichen Verhinderung einer Ausnahmegenehmigung für den von Hannover 96 und Martin Kind gestellten Antrag bei der DFL traf sich am 06.02.2018 die aktive Fanszene von Hannover 96. Bei dieser Zusammenkunft haben alle Teilnehmer in einer basisdemokratischen Entscheidung für sich festgelegt, dass der bisher vorherrschende Stimmungsboykott bis zur Podiumsdiskussion am 26.02.2018 ruhend gestellt wird. Die Fanszene von Hannover 96 geht in diesem Fall in Vorleistung und erwartet eine Umsetzung der nachfolgend genannten Minimalforderungen bis Ende Februar 2018, die in einem demokratischen Verein eigentlich Selbstverständlichkeiten sein sollten.

1.) Mitgliedschaften im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V.

Rückwirkend zum Antragsdatum sind die mindestens 119 bekannten und im Sommer 2017 grundlos abgelehnten Anträge zur Mitgliedschaft anzunehmen und die Mitglieder zu informieren. Ebenso ist mit allen weiteren Mitgliedsanträgen zu verfahren, die seitdem abgelehnt wurden. Die Eintritte dieser und aller anderen kommenden Mitglieder erfolgen wie bis Sommer 2017 üblich ohne ein vorheriges Vorstellungsgespräch.

2.) Ehrliche und transparente Antworten

Im Rahmen der Podiumsdiskussion zur Beantwortung des Fragenkatalogs der Fanszene von Hannover 96 erwartet die Fanszene von den Vertretern des Vereins eine ehrliche und transparente Beantwortung der Fragen. Welchen Vertreter die jeweiligen Fanclubs als Zuhörer schicken, dürfen die Fanclubs entscheiden. Hier gibt es keine Auflagen.

3.) Notarielle Begleitung der MV und Anerkennung der vereinsinternen Opposition

Bei der diesjährigen und allen weiteren Mitgliederversammlungen des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. werden aufgrund der bisherigen intransparenten Abstimmungsverfahren zwischen der Vereinsführung, dem Aufsichtsrat und der vereinsinternen Opposition bereits vorab Abstimmungsverfahren festgelegt und diese durch einen unabhängigen Notar überwacht. Außerdem wird – wie bei anderen Bundesligavereinen üblich – jeder Antrag zur Mitgliederversammlung inkl. Begründung des Antrags seitens des Antragsstellers den Vereinsmitgliedern per Mitgliedermagazin oder per E-Mail vorab zur Kenntnisnahme geschickt.

Diese drei Minimalanforderungen sehen wir als kleinste und unmittelbar bis Ende Februar 2018 umsetzbare Bedingungen, um seitens Hannover 96 eine potentielle Gesprächsbasis überhaupt zu ermöglichen.

Für ein faires, ehrliches und transparentes Miteinander bei Hannover 96!

Aktive Fanszene Hannover 96, 08.02.2018

Einladung zur Podiumsdiskussion

Die offiziellen Fanclubs von Hannover 96 haben eine Einladung zur Podiumsdiskussion erhalten.

Die Einladung zum Download.
Einladung des Fanbeirats

Anmeldung nur über den Fanbeirat!
fanbeirat96@gmx.de

Wir freuen uns auf die Veranstaltung am 26.02.2018!

Schutzschrift zugunsten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.

Am Samstag, 13.1.2018 wurde an die Entscheidungsgremien der DFL und das DFB-Präsidium eine sogenannte Schutzschrift versandt.
Die 36 Clubs der 1. und 2. Liga erhielten die Schrift zum Download.

Interessierte Fans und Mitglieder können ab heute ebenfalls die Schrift herunterladen.

Die Schutzschrift zum Download

Die Entscheidung der DFL muss nach dieser Lektüre eine Ablehnung sein.

Das sind die Regeln für die 96-Fandemo

Für Samstag lädt ProFans, die bundesweite Interessenvertretung für aktive Fan- und Ultragruppen, zu einer Fandemo nach Hannover ein. Es geht um die Mitbestimmung im Verein und den Erhalt von 50+1 bei Hannover 96. Die Veranstaltung wurde unter Auflagen genehmigt. Das sind die von der Polizei Hannover festgelegten Regeln.
Die Fandemo wurde auf dem Fantreffen am Freitag der letzten Woche beschlossen. Außerdem wurde dem Verein eine Podiumsdiskussion angeboten. 96-Fans, die sich an dem Protest gegen die Übernahme ihres Klubs durch Martin Kind beteiligen wollen, sind eingeladen am Samstag um 13:00 Uhr zum Opernplatz Hannover zu kommen.

Auflagen der Polizei
Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß angemeldet und auch genehmigt. Die Polizeidirektion Hannover hat allerdings Auflagen erlassen. So sind pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschenverboten. Sie dürfen nicht mitgeführt werden. Stangen von Fahnen und Transparenten dürfen nicht größer als 3 Zentimeter im Durchmesser sein. Auch das Material darf nicht zu hart sein: Hartholz, Metall und Bambus sind demnach tabu. Transparente dürfen nicht breiter sein als 4 Meter.

Fanhilfe informiert
Die Fanhilfe Hannover steht den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Sie wird die Veranstaltung mit Anwälten begleiten. Im Notfall ist sie auch über ein Mobiltelefon erreichbar. Die Nummer lautet: 0175-6642113. Damit die Fans bereits im Vorfeld umfassend informiert sind, hat sie Folgendes auf ihrer Seite veröffentlicht:

Moin 96-Fans!
Es ist zwar nicht die erste Fan-Demo, die am Samstag stattfindet und voraussichtlich wird auch wie immer alles reibungslos laufen, aber einige Dinge möchten wir euch dennoch im Vorfeld mitteilen:

1. Demonstrationsrecht

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Deshalb sind Demonstrationen rechtlich besonders geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen stattfinden.

2. Waffen, gefährliche Gegenstände und Vermummung

Als Teilnehmer einer Demonstration dürft ihr keine Waffen, gefährliche Gegenstände (zum Beispiel einen Stock aus Bambus), Passivbewaffnung (Mundschutz) oder Vermummungsgegenstände dabei haben. Das Vermummen oder Beisichführen von Waffen bei einer Demonstration ist ein Straftatbestand und kann zur (gewaltsamen) Auflösung der Demonstration führen.

3. Besondere Auflagen

Die Versammlungsbehörde, in unserem Fall die Polizei Hannover, kann Auflagen für eine Demonstration erlassen. Dies hat sie auch für Samstag getan: Pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschen sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Bitte haltet euch dran! Außerdem dürfen Fahnen- und Transparentstangen nicht aus Hartholz, Metall oder Bambus bestehen und einen Durchmesser von 3cm nicht überschreiten. Transparente dürfen außerdem nicht breiter als 4m sein.

4. Anreise und Durchsuchung

Auch während der Anreise zu einer Demonstration gilt schon der besondere grundgesetzliche Schutz. Die Polizei darf nicht durch Schikanemaßnahmen (zum Beispiel stundenlange Durchsuchungen und Kontrollen der Teilnehmer) faktisch verhindern, dass ihr an der Demonstration teilnehmen könnt. Durchsucht werden dürft ihr außerdem nur, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Anlasslose, prinzipielle Durchsuchungen, wie zum Beispiel beim Zugang zum Stadion, sind nicht erlaubt.

5. Auflösung der Demonstration

Die Demonstration wird in der Regel durch den Anmelder aufgelöst. Nach Auflösung seid ihr verpflichtet, euch zu entfernen, ansonsten könnt ihr gekesselt werden. Außerdem gilt der besondere Schutz für Demonstrationen nicht mehr, sondern wieder normales Polizei- und Strafverfolgungsrecht mit allen Durchgriffsrechten.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Die Polizei darf nicht anlasslos filmen, denn so könnten Teilnehmer abgeschreckt werden, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Die Videokameras, die sich meist auf den Einsatzwagen befinden, dürfen erst ausgefahren werden, wenn eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Ansonsten müssen die Kameras eingefahren sein. Auch müssen die Kameras im öffentlichen Raum ausgeschaltet und vom Demonatrationszug weggedreht sein. Ihr habt ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoaufnahmen an Demonstrationen teilzunehmen.

7. Generelle Verhaltensweisen

Ansonsten gilt wie immer: Lasst euch nicht provozieren und verhaltet euch ruhig und friedlich.

Am Samstag werden wir auch mit Anwälten vor Ort sein, um euch im unwahrscheinlichen Fall bei Problemen weiterhelfen zu können. Außerdem könnt ihr uns in Notfällen unter 0175-6642113 erreichen. Ansonsten gilt: auch bei Schikanemaßnahmen oder anderen fragwürdigen Vorkomnissen seitens der Polizei, schreibt uns im nachhinein eine Mail an fanhilfehannover@gmx.de.

Für den Erhalt von 50+1 und den Volkssport Fußball!

Quelle: 96-Freunde.de

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