Hallo,
am 19.05. tagt der Vorstand das nächste Mal und legt dann (vermutlich) den Termin für die auf der MV versprochene Informationsveranstaltung fest. In diesem Thread soll es um diese Informationsveranstaltung und insbesondere um die dort zu stellenden Fragen gehen. Daher hier zunächst die Fragen, die sich mir spontan aufdrängen:
Themenbereich Stammestraße:
- Wer saß in der Jury des Architektenwettbewerbes (namentliche Auflistung aller Mitglieder)? Welche dieser Mitglieder vertraten Hannover 96?
- Wer sind die Vertragspartner des auf der MV erwähnten Erbbaurechtsvertrages über das Gelände an der Stammestraße?
- Ist dieser Vertrag zeitlich begrenzt? Wenn ja, bis wann?
- Unter welchen Bedingungen kann der Vertrag von welcher Partei gekündigt werden?
Themenbereich Anteilsverkauf:
- Wie erklärt sich der Vorstand die relativ geringe Bewertung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Vergleich zu beispielsweise den ausgelagerten Profiabteilungen des Hamburger SV, des VfB Stuttgart oder von Hertha BSC?
- Von wem wurden die beiden auf der MV erwähnten Gutachten erstellt? Welches der beiden Gutachten wurde vom Verein und welches von der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (S&S) in Auftrag gegeben? Welches der beiden Gutachten bewertete die KGaA mit dem höheren Wert und wie hoch war dieser?
- Wer hat im Namen des Vereins die Verkaufsverhandlungen mit der S&S geführt? Wer saß dieser Person von Seiten der S&S gegenüber?
- Wer hat den Vertrag über den Verkauf der Anteile im Namen des Vereins unterschrieben?
Themenbereich Markenrechte:
- Wann (Datum) und zu welchem Preis hat der Verein die Rechte an der Wort-Bildmarke „Hannover 96“ (Registernummer 39800310) an wen verkauft? Wer sind die Unterzeichner des entsprechenden Vertrages?
- Besteht für den Verein laut Verkaufsvertrag oder sonstigen Abmachungen ein (Rück)kaufrecht an einer oder mehreren der Marken mit den Registernummern 39800310, 302011028885 und 302011028886 oder bestand dieses jemals?
- Wenn ja, seit wann und ggf. bis wann besteht/bestand dieses Recht? Wenn dieses Recht inzwischen nicht mehr besteht, aufgrund welches Vertrages oder welcher Abmachung besteht es nicht mehr?
- Wenn die Antwort auf Frage 2 „ja“ lautet, enthält/enthielt die entsprechende Abmachung einen festen Preis oder sonstige Bestimmungen bezüglich des (Rück)kaufpreises? Wenn ja, wie hoch ist/war dieser Preis bzw. wie lauten/lauteten die Bestimmungen?
Die Einhaltung der 50+1 ist ja durch die alleinige Geschäftsführung der Management GmbH gegeben.
Elementar wichtig ist also zu verhindern, dass diese Gesellschaft auch noch verkauft oder aufgelöst wird.
Das ist Sache des Vereins. Eine außerordentliche MV könnte dem einen Riegel vorschieben.
„2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen
a) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Aufsichtsrat einberufen werden.
b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 % der volljährigen Mitglieder innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.“
Neben den Bemühungen des FUV einen Fuß in die Tür der KGaA zu bekommen, scheint mir wichtig dies zu thematisieren bevor der Vorstandsvorsitzende wieder im Alleingang entscheidet und Fakten schafft.
Daraus ergibt sich meine Fragen für die Infoveranstaltung:
Plant der Vorstand weitere Änderungen in der Gesellschafterstruktur ?
Welche Rolle kann der FUV96 dabei einnehmen ?
Welche Rolle sieht der Vorstand für den Hannoverschen Sportverein v. 1896 e.V. ?
Zum Sportzentrum: Wird als Alternative geprüft das Kaisercenter zu übernehmen ?
–> Hinsichtlich der Kostendeckung gibt es dort einen Kundenstamm.
–> Die Angebote für die Sparten, wie sie in der Planung auf der JHV vorgestellt wurden, dürften dort ohne Probleme Platz finden (Badminton, Tischfußball, Fit&Kids,… inklusive).
–> Als Mieter dort einzusteigen, würde außerdem Mittel freisetzen für Großfelder im Rasensport oder Rückkauf von Anteilen.
Frage in die Runde:
Wäre eine Fanbeteiligung über die Management GmbH (also den e.V.) nicht viel effektiver als eine Minderheit auf der Gesellschafterversammlung der KGaA ? Nichts desto Trotz eröffnet die Beteiligung an der KGaA andere Einblicke…
Die Einladung kam per Mail. Man soll sich vorher anmelden und Fragen zusenden – wollen wohl gut vorbereitet sein.
Fragen die mir einfallen :
Ist das Vorkaufsrecht im Grundlagenvertrag inzwischen ergänzt worden.
Ist der Verein ohne die Fußballabteilung (Fördermitgliedschaften von sehr vielen Fans, die teilweise sogar Vollmitglied sind) überlebensfähig? Könnte das neue Vereinsgelände auch ohne dieses „Sponsoring“ realisiert werden? Wie möchte man künftig durch gute Kommunikation diese Rolle stärken und ausbauen.
Warum erwägt der Vorstand den Verkauf der Management GmbH, wenn dadurch die letzte Einflussnahme verloren geht und gleichzeitig der wichtigste „Förderer“ (die Fans) ein weiterer Investitionsgrund (die Mitgliedschaft) verliert.
Es passt hier nur teilweise rein, in Ermangelung eines besseren Ortes schreibe ich es trotzdem mal hier: Vor einigen Tagen habe ich in der Geschäftsstelle des Vereins Einsicht in den Grundlagenvertrag genommen. Auf etwa zehn Seiten ist dort ausgeführt, wie sich Verein, KGaA und S&S den zukünftigen Umgang miteinander vorstellen. Die Passagen, die mir am wichtigsten erschienen, möchte ich hier für alle kurz zusammenfassen.
Dem eigentlichen Vertrag vorgelagert ist eine Präambel, in dem hauptsächlich der Weg des Konstrukts Hannover 96 seit der Übernahme des Vereinsvorsitzes durch Martin Kind nachgezeichnet wird. Dort tauchen unter anderem auch die Formulierungen vom „einheitlichen Gebilde“ und der „ideellen Einheit“ auf, die Martin Kind und andere auf der letzten JHV ja auch ausführlich strapaziert haben. Andererseits wird aber auch behauptet, dass die drei Vertragspartner wirtschaftlich und rechtlich vollkommen selbstständig seien – eine Behauptung, die angesichts des vollständigen Besitzes der KGaA-Komplementärin durch den Verein kaum tragbar ist. Zudem ist festgelegt, dass sich die Gremien des Vereins nicht öffentlich zu Belangen der KGaA äußern dürfen (und umgekehrt). Auch einen solchen Maulkorb halte ich für höchst bedenklich.
Weiterhin ist eine Art Aufgabenteilung vorgesehen: Der Verein kümmert sich um den Breitensport und sonstige gemeinnützige Aktivitäten, KGaA und S&S sind für den Wirtschaftsbetrieb zuständig. Es besteht eine Verpflichtung, in keiner Form in Konkurrenz zueinander zu treten. Daraus und aus der Tatsache, dass auch die Fanbetreuung im Verein verbleiben soll, leitet der Verein ab, dass die KGaA auch in Zukunft keine Konkurrenzveranstaltung zur Fördermitgliedschaft (bezahlter „96-Club“ o.ä.) betreiben darf. Weiterhin sind die bisher bestehenden Vergünstigungen für Vereinsmitglieder (10% auf die DK und auf Merchandising, Vorkaufsrechte für Tickets) festgeschrieben.
Auf der JHV wurde von Seiten des Vereins betont, dass die S&S dem Verein die unentgeltliche Nutzung der Markenrechte eingeräumt habe. Dies ist grundsätzlich korrekt, eine kommerzielle Nutzung ist jedoch explizit ausgeschlossen. Dies bedeutet unter anderem, dass im Falle einer zukünftigen finanziellen Schieflage (die ja angesichts der Kosten für Stammestraße und dem lächerlichen Erlös aus dem Anteilsverkauf alles andere als ausgeschlossen ist) der Verein keine „Retter“-T-Shirts à la St. Pauli verkaufen dürfte – oder zumindest keine mit 96-Logo oder -Schriftzug.
Der Knaller ist aber die von Martin Kind mehrmals angesprochene Regelung, dass im Falle einer Insolvenz der S&S die Markenrechte automatisch an den Verein zurückfallen sollen. Dies wird nicht etwa durch eine komplizierte rechtliche Konstruktion erreicht, sondern durch einen einzigen simplen Satz im Grundlagenvertrag (in etwa „Im Falle einer Insolvenz fallen alle Markenrechte an den Verein zurück“). Dies ist so offensichtlich unwirksam, dass es fast schon lächerlich ist. Wäre eine solche Regelung tatsächlich wirksam, könnte man sich das gesamte Insolvenzrecht sparen.
Es kommt aber noch besser: Kind hat auf der JHV ja verkündet, dass der Verein seine beiden Mitglieder im Aufsichtsrat der KGaA behalten darf, obwohl er inzwischen kein Kapital mehr an dieser hält, und hat das als großes Zugeständnis der S&S dargestellt. Was er dabei verschwiegen hat: Diese beiden Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Meines Erachtens liegt in dieser Auslassung bereits eine vorsätzliche Täuschung der Mitglieder vor.
Zudem ist interessant, was alles nicht geregelt ist: Ein Vorkaufsrecht bei zukünftigen Kapitalerhöhungen der KGaA zum Beispiel. Oder ein Verbot, seitens der S&S die Markenrechte an Dritte zu verkaufen. Genauso wenig ist der Name oder der Spielort der Bundesligamannschaft (warum nicht in 15 oder 20 Jahren in „Continental Cheetahs“ umbenennen und in die verbotene Stadt ziehen?), die Trikotfarben o.ä. geregelt.
Alles in allem halte ich den Vertrag für reichlich kurzsichtig und für den Verein nicht unbedingt für vorteilhaft. Unter den aktuellen Umständen und wenn man den (aktuellen) Investoren der S&S einen guten Willen unterstellt, mögen die Regelungen teilweise noch akzeptabel sein. Mit Hinblick auf die mittel- und langfristige Zukunft, die der Grundlagenvertrag ja explizit regeln soll, hat sich der Verein durch den Anteilsverkauf und diesen Vertag aber jeglicher Interventionsmöglichkeiten in der KGaA beraubt.